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Panorama Weihnachtsgutscheine – besser als ihr Ruf

Alle Jahre wieder – hetzen Herr und Frau Schweizer durch die überfüllten Läden auf der Suche nach den passenden Weihnachtsgeschenken. Um letztlich wieder auf die einfachste Lösung zurückzugreifen: den guten alten Gutschein. Und dieser ist gar nicht so unbeliebt, wie eine Umfrage zeigt.

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Ablauffristen bei Gutscheinen
aus Audio Aktuell SRF 3 vom 11.12.2013.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 6 Sekunden.

Denn: Die meisten Gutscheine werden auch tatsächlich eingelöst. Bei Coop beispielsweise sind es deutlich über 95 Prozent, wie es bei der Medienstelle heisst. Mit dem Verkauf von Gutscheinen generiert Coop einen jährlichen Umsatz von rund 100 Millionen Franken.

Wenn die Geschenkkarten nach drei Jahren ablaufen, sind jedoch immer wieder noch Beträge drauf. Damit «schenken» die Kunden Coop pro Jahr «einen tiefen einstelligen Millionenbetrag» – so die Medienstelle. Damit werden die Aufwände für die Geschenkkarten wie etwa die Kartenproduktion finanziert.

Kaffeeseminar statt Fallschirmsprung

Auch bei Migros und Manor sind die Gutscheine ein beliebtes Zahlungsmittel, wie die jeweiligen Unternehmen erklären. Bei der Migros geht man davon aus, dass fast 100 Prozent aller Geschenkkarten eingelöst werden. Bei Manor heisst es, dass die Karten im Schnitt mit 70 Franken geladen und jährlich zwei Millionen Transaktionen mit Geschenkkarten registriert werden.

Nur wenig Umsatz mit Gutscheinen macht Zalando. Gut davon leben kann jedoch Geschenkidee.ch. Wie viele Gutscheine verfallen, kann hier aber nur schlecht nachvollzogen werden, wie es bei der Medienstelle heisst. Auf Wunsch des Kunden würden die Gutscheine verlängert – zudem könnten unbeliebte Geschenke auch getauscht werden. Etwa einen Fallschirmtandemsprung gegen ein Kaffeeseminar, so das Unternehmen mit einem Augenzwinkern.

Fünf oder zehn Jahre gültig?

Verlängert werden können Gutscheine eigentlich immer. Solange sich der Gutscheinbesitzer gegen die zu kurzen Laufzeiten des Verkäufers wehrt. Im Obligationenrecht steht nämlich, dass Gutscheine je nach Branche erst nach fünf, beziehungsweise zehn Jahren ablaufen dürfen.

Doris Huber von der Konsumenten-Redaktion des «Beobachters» sagt bei Radio SRF 3: «Fünf Jahre gelten bei Restaurants oder generellen Warenkäufen, zehn Jahre bei Hotelübernachtungen oder Kinos.» Oder anders gesagt: Alles was angefasst werden kann, ist nach fünf Jahren nicht mehr beziehbar.

Schulden statt Gewinn

Auf diese Regel pfeift zum Beispiel Franz Carl Weber – im positiven Sinne für den Konsumenten. Einmal in Umlauf gebrachte Gutscheine werden nämlich auch nach über zehn Jahren noch angenommen. So kann der Spielzeuganbieter auch nicht sagen, wie viel Gewinn er mit den Geschenkgutscheinen macht: Sämtliche Verkäufe sind in der Buchhaltung nämlich als Schuld ausgewiesen. Und so «schuldet» Franz Carl Weber den Schweizer Kindern derzeit Spielsachen im Wert von rund 700'000 Franken.

Keine schlechte Sache also, diese Gutscheinschenkerei. Zwar nicht über alle Massen kreativ – dafür aber ungemein beliebt. Beim nächsten Mal können sich frustrierte Geschenkeinkäufer das zermarterte Hirn, die überfüllten Einkaufszentren und eine Menge Nerven sparen und gleich direkt zum Mitbringsel in Papier- oder Kartenform greifen.

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