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Panorama Wo die Liebe nicht hinfallen sollte

Es ist ein digitaler Dammbruch der unangenehmen Sorte: Das Dating-Portal Ashley Madison wurde gehackt. Jetzt kursieren die Daten von Millionen Kunden im Web, auch Tausende Schweizer sind betroffen. Notorische Fremdgeher zittern – nicht nur vor ihren Partnern.

Diskrete Abenteuer verspricht Ashley Madison, das nach eigenen Angaben führende Dating-Portal der Welt. Und ködert seine Kunden mit dem Werbespruch: «Das Leben ist kurz. Gönn‘ Dir eine Affäre». Bei über 37 Millionen Männern und Frauen kam diese verlockende Botschaft an. Nach Angaben der kanadischen Betreiber sollen auch 200‘000 Schweizer auf dem Portal registriert sein.

Noel Biedermann, Chief Executive bei Avid Life Media, den Betreibern von Ashley Madison
Legende: Von der versprochenen Diskretion blieb wenig übrig: Generaldirektor Noel Bidermann in eindeutiger Pose. Keystone

Doch nun hat die verschlüsselte Herrlichkeit in den Untiefen der Bits and Bytes ein jähes Ende gefunden: Hacker haben die persönlichen Daten von Millionen von Seitensprung-Willigen geknackt; und stellten die delikaten Informationen prompt ins «Dark Web», einen nur Eingeweihten zugänglichen Internet-Schwarzmarkt.

Ein moralisches Lehrstück?

Dort erfreuen sich Internet-Nutzer von zweifelhaftem Ruf an dem Datenschatz – der neben sexuellen Vorlieben der meist männlichen Klientel auch deren Kreditkartendaten enthält; was Betrug und Erpressungen Tür und Tor öffnen könnte. Auch die Daten von Tausenden Schweizern sollen kursieren.

Die Hacker-Gruppe «The Impact Team» rechtfertigt ihr Vorgehen moralisch: Die Betreiber der Webseite förderten Prostitution und Menschenhandel, die Nutzer seien «betrügende Drecksäcke». Ihnen stünden schwere Zeiten bevor. Mutmasslich dürften auch profanere, materielle Interessen hinter der Aktion stecken. Bei aller Schadenfreue der Unbetroffenen: Die pikanten Enthüllungen zeitigten schon jetzt ernsthafte Konsequenzen. Wie die Polizei im kanadischen Toronto gestern mitteilte, könnte der Suizid von mindestens zwei Personen mit dem Hack zusammenhängen.

Audio
Hacker bei «Ashley Madison» - der Preis fürs Fremdgehen?
aus Echo der Zeit vom 25.08.2015. Bild: Reuters
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 45 Sekunden.

Schweizer fühlen bei Anwälten vor

Anwalt Martin Steiger, spezialisiert auf digitales Recht, erklärt, dass auch er bereits von besorgten Kunden kontaktiert worden sei: «Auch in der Schweiz besteht ein Interesse an dieser unerfreulichen Angelegenheit.» Die Kunden müssten sich nun wappnen – denn tatsächlich könnten auch Erpressungsversuche anstehen: «Sie müssen sich auch überlegen, ob sie gegen Ashley Madison vorgehen wollen. Etwa, ob sie Schadensersatz geltend machen wollen.» Denn grundsätzlich hafte das Portal für die geklauten Daten, auch wenn die Sorgfaltspflichten Grenzen hätten, da ein absoluter Schutz nie möglich sei.

Nun rollt die Klagewelle

Box aufklappen Box zuklappen

Anwaltskanzleien in Kanada und Nutzer aus den USA ziehen gegen Avid Life Media vor Gericht. Die Betreiberfirma von Ashley Madison habe nicht genug für die Informationssicherheit getan, so der Vorwurf. In Kanada soll die Sammelklage mehr als eine halbe Milliarde Dollar schwer werden. Allerdings gehen die Nutzer teilweise anonym gegen das Portal vor.

Doch lässt sich das in Nordamerika ansässige Unternehmen überhaupt belangen? «Rechtliche Schritte sind schwierig. Es handelt sich um Persönlichkeitsverletzungen, und da ist ein gerichtliches Vorgehen in der Schweiz leider immer sehr aufwändig.»

Erleichtert könnte eine juristische Offensive dadurch werden, dass eine Tochtergesellschaft von Ashley Madison in Zypern ansässig sei: «Also gilt das europäische Recht, auch die Schweizer können sich darauf berufen.»

Wo kein Kläger, da kein Richter?

Mit astronomischen Entschädigungssummen, wie etwa Sammelklagen in den USA immer wieder abwerfen, ist jedoch nicht zu rechnen. «Es dürfte kaum eine hohe Genugtuung geben; ob es überhaupt einen messbaren Schaden gab, ist fraglich. Zudem sind Schweizer Gerichte sehr zurückhaltend.» Im besten Fall würde man eine Bestätigung vom Gericht erhalten, dass man tatsächlich in seiner Persönlichkeit verletzt wurde – ein kleiner Trost.

Drei prominente Fremdgeher auf einer Werbung von Ashley Madison.
Legende: Kein guter Rat: Rückblickend wären wohl auch sie eines besseren belehrt worden. Keystone

Zumal angesichts der wenig vorteilhaften Enthüllungen, die ein solches Verfahren zwangsläufig mit sich bringt, auch überschaubares Interesse an einem öffentlich geführten Prozess bestehen dürfte. «Der erste Kläger in der Schweiz würde natürlich im medialen Rampenlicht stehen. Die nicht-rechtlichen Probleme sind viel grösser als die rechtlichen.»

Sollte man aber tatsächlich erpresst werden, steht auch für Steiger fest: «Dann muss man sich wehren – und dann kann man sich auch wehren.» Abschliessend plädiert der Medienrechtler für Vorsorge statt Nachsorge – und zwar generell beim Surfen im Web: «Man muss heute leider damit leben, dass das eigene Leben transparenter wird, als einem lieb ist. Etwas fatalistisch könnte man sagen: Bis zu einem gewissen Grad sind wir der Cyberkriminalität ausgeliefert. Doch die Staaten, auch die Schweiz, könnten viel mehr für die Datensicherheit machen.»

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