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Kein generelles Feuerwerksverbot im Aargau, aber...
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 25.07.2019. Bild: Keystone
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1. August Es ist kompliziert im Aargau

Ob man Feuerwerk-Raketen zünden darf, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt.

«Mit einem absoluten Feuerverbot auf den 1. August ist nicht zu rechnen», teilte der Kanton Aargau am Donnerstag mit. Wer sich auf Grund dieser Meldung mit Feuerwerk eindeckte, hat sich aber vielleicht zu früh gefreut. Im Aargau können die Gemeinden strengere Regeln erlassen als der Kanton – und das tun sie auch.

So gilt etwa in 37 Gemeinden im Zurzibiet, im Suhretal und im Uerkental derzeit: Im Wald und am Waldrand darf gar kein Feuer entfacht werden, auch nicht in festen Feuerstellen. Und auch das Abbrennen von Feuerwerk ist in diesen Gemeinden aktuell verboten – auch wenn es andernorts im Kanton erlaubt ist.

«Ein Gewitterlein reicht nicht»

Ob das Feuerwerksverbot in diesen Gemeinden auch am Nationalfeiertag gilt, wird am Montag entschieden. Was braucht es, damit das Zünden von 1.August-Raketen erlaubt werden könnte? «Es braucht sehr viel Regen. Nicht nur ein kleines Gewitterlein, sondern massiven Regen», sagt Meinrad Moser, Präsident des Bevölkerungsschutzverbands Zurzibiet gegenüber SRF.

Am Donnerstag hatte der Kanton Aargau wegen der Trockenheit folgende Mahnungen publiziert, die aber eben von den Gemeinden noch verschärft werden können:

  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen
  • Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug)
  • Im Wald nur in festen Feuerstellen feuern
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
  • Feuer immer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass sowohl Feuer als auch Glut tatsächlich erloschen sind

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