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Das Stadion nimmt eine juristische Hürde
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 03.05.2019. Bild: zvg
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Aarauer Fussballstadion Drei Stimmrechtsbeschwerden abgewiesen

  • Das Aargauer Verwaltungsgericht hat drei Stimmrechtsbeschwerden im Zusammenhang mit dem Fussballstadion abgewiesen.
  • Deswegen kann der Regierungsrat jetzt über 10 weitere Beschwerden im Zusammenhang mit dem Fussballstadion entscheiden.
  • Wenn der Regierungsrat zugunsten des Stadions entscheidet, stimmt Aarau voraussichtlich noch dieses Jahr über die Hochhäuser rund um das Stadion ab.

Der Aarauer Stadtrat Hanspeter Thür ist mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichts zufrieden: «Im Ergebnis heisst es, dass wir mit unserem Zeitplan wie geplant weitermachen können.» Thür geht davon aus, dass der Aargauer Regierungsrat in den nächsten zwei Monaten einen Entscheid zu der Revision der Bau und Nutzungsordnung fällen wird.

Baustelle
Legende: SRF

Die Revision ist notwendig, damit um das geplante Fussballstadion herum Hochhäuser gebaut werden können. Und die Hochhäuser sind notwendig, damit das geplante Fussballstadion gebaut werden kann. Denn die Bauherrin HRS machte klar: Ohne Hochhäuser gibt es kein Stadion.

Die Stimmrechtsbeschwerden können noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Allerdings hätte ein Weiterzug keine aufschiebende Wirkung. Der Zeitplan könnte also auch dann eingehalten werden.

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