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Aargau Solothurn Aargau: Kinderschänder soll verwahrt werden

Die Aargauer Staatsanwaltschaft fordert für einen heute 34-Jährigen sieben Jahre Gefängnis und anschliessende Verwahrung. Er hat im Januar 2011 ein damals 15-jähriges Mädchen über eine Internetplattform angelockt, sexuell missbraucht und danach entführt. Der Mann ist geständig.

Die Staatsanwaltschaft erhob gegen den heute 34-jährigen Schweizer aus Wohlen Anklage wegen Freiheitsberaubung, Entführung, sexuellen Handlungen

mit Kindern, sexueller Nötigung und Vergewaltigung.

Dem Beschuldigten wird im Wesentlichen vorgeworfen, das damals 15-jährige Mädchen aus Unterentfelden in seine Gewalt genommen, sexuell missbraucht und danach ins Tessin entführt zu haben. Seine Tat soll er zuvor akribisch geplant haben.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und die Verwahrung des Beschuldigten. Der Mann ist geständig und befindet sich bereits im vorzeitigen Vollzug.

Kontaktaufnahme über Internetplattform für Babysitter

Der Beschuldigte hatte über eine Internetplattform für Babysitting den Kontakt zum Opfer gesucht. Nachdem sich das Opfer für ein Probe-Babysitting mit dem Beschuldigten am 22. Januar 2011 verabredet hatte, wurde es am 23. Januar 2011, Mitternacht, als vermisst gemeldet.

Im Zuge der sofortigen Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Beschuldigte das Opfer zuerst an seinem Wohnort Wohlen gegen dessen Willen festhielt, sexuell missbraucht und danach ins Tessin entführt hatte. Dort konnte er - im Besein des Opfers - am 23. Januar 2011 festgenommen werden.

Verwahrung gefordert

Nach Aussagen der Staatsanwaltschaft sei der Mann rückfallgefährdet, weshalb nach der Haftstrafe eine Verwahrung gefordert wird. Es würde sich dabei um eine normale Verwahrung handeln, bei der von Zeit zu Zeit überprüft wird, ob immer noch Rückfallgefahr besteht.

Die Verhandlung wird vor dem Bezirksgericht Bremgarten stattfinden.

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