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Aargau Solothurn Aargau: Lohn der Primarlehrerinnen kommt vor das Bundesgericht

Das kantonale Verwaltungsgericht befand, die Löhne der Primarlehrpersonen seien nicht diskriminierend. Falsch, findet der Aargauische Lehrerinnen- und Lehrerverband (ALV). Er ruft das Bundesgericht an. Dieses soll entscheiden, ob die Löhne in der Primarschule des Aargaus zu tief sind oder nicht.

Ein komplizierter Rechtsstreit zwischen dem Regierungsrat und dem Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrerverband (ALV) geht in eine neue Runde. Wieder wird ein Gericht angerufen. Der ALV teilte am Montag mit, dass er die Lohnklage der Primarlehrpersonen ans Bundesgericht weiterzieht.

Höherer Lohn für die Kindergärtnerinnen

Das Bundesgericht hatte sich schon einmal mit der Materie befasst. Warum muss es jetzt in der gleichen Angelegenheit wieder entscheiden? Um das zu verstehen, muss man die Vorgeschichte kennen:

  • April 2013: Der Aargauische Lehrerinnen- und Lehrerverband (ALV) lanciert eine Lohnklage gegen den Kanton. 1200 Lehrpersonen unterschreiben die Klage. Lehrpersonen der Stufen Kindergarten und Primarschule reichen beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau Klagen ein. Sie stellen sich auf den Standpunkt, ihre Löhne seien systematisch zu tief.
  • März 2014: Das Gericht heisst die Klage der Kindergärtnerinnen gut. Es tritt aber nicht auf das Anliegen der Primarlehrpersonen ein.
  • Mai 2014: Der Regierungsrat akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts. Die Löhne der Kindergärtnerinnen werden erhöht.
  • Mai 2014: Der ALV zieht die Klage der Primarlehrpersonen ans Bundesgericht weiter.
  • Dezember 2015: Das Bundesgericht entscheidet, dass der Beruf des Primarlehrers ein Frauenberuf ist. Es könne sein, dass dieser Beruf gegenüber anderen Kantonsangestellten lohnmässig diskriminiert werde. Im Klartext würde das heissen, dass Primarlehrpersonen im Aargau zu wenig verdienen. Das Verwaltungsgericht des Aargaus müsse die Lohneinstufung überprüfen.
  • September 2016: Das Verwaltungsgericht lehnt die Lohnbeschwerde einer Primarschullehrerin ab. Eine Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts liege nicht vor. Der Kanton habe zwei verschiedene Besoldungssysteme: Eines für Lehrpersonen und eines für die Angestellten der kantonalen Verwaltung. Dies sei zulässig, auch wenn in der Tat die Lehrpersonen tiefere Löhne hätten.
  • 17. Oktober 2016: Der ALV zieht den Entscheid des Verwaltungsgerichts an das Bundesgericht weiter.

Unterschiedliche Rechnungen

Audio
Diskriminierung – was heisst denn das? (17.10.2016)
01:51 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 51 Sekunden.

Der ALV ist mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts nicht einverstanden. Dieses hatte gesagt, im Vergleich zu anderen Kantonen seien die Löhne der Primarlehrpersonen im Aargau ca. 4 Prozent tiefer.

Der ALV hingegen kommt in seinen Berechnungen zum Schluss, die Löhne lägen um fast 10 Prozänt tiefer. Und dies habe mit dem sehr grossen Frauenanteil bei den Lehrpersonen in der Primarschule zu tun. Dieser liege bei fast 90 Prozent. Grosser Frauenanteil = tieferer Lohn: Darin bestehe die Diskriminierung, argumentiert der ALV. Deshalb zieht er nun seine Lohnklage erneut ans Bundesgericht.

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