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Aargau Solothurn Aargau muss Gemeinden früher über Asylunterkünfte informieren

Der Kanton Aargau muss eine Gemeinde über eine geplante Asylunterkunft informieren, bevor er den Mietvertrag unterzeichnet hat. Der Grosse Rat hat am Dienstag ein entsprechendes Postulat aus den Reihen der SVP mit 85 zu 41 Stimmen überwiesen. Der Regierungsrat wehrte sich gegen den Vorstoss.

Mit der vorzeitigen Information könnten Fragen vorgängig geklärt und allfällige Bedenken berücksichtigt und besprochen werden. So begründete SVP-Grossrat Christoph Riner sein Postulat.

Es gebe keinen Grund, Gemeindebehörden nicht rechtzeitig und vorgängig zu informieren und anzuhören. Information erst nach Vertragsunterzeichnung könne als Misstrauensvotum gegenüber den Gemeindebehörden interpretiert werden. Auch schaffe man damit Misstrauen und Unmut in der Gemeinde.

FDP, CVP und BDP unterstützten die Forderung. Die Gemeinden müssten früher in den Prozess eingebunden worden. Probleme könnten nur gemeinsam gelöst werden, betonten die Befürworter. Es gehe vor allem um Fairness und nicht um Mitsprache.

Die SP sprach sich gegen die Überweisung des Postulates aus. Es werde noch mehr Widerstand gegen Unterkünfte geben. Die offensivere Informationen führe nicht zu mehr Akzeptanz.

Hochuli macht sich keine Illusionen

Die zuständige Regierungsrätin Susanne Hochuli (Grüne) wehrte sich ohne Illusionen gegen die SVP-Forderung. Sobald ein Mietvertrag unterzeichnet sei, werde sie wie bisher den Gemeindeammann über die geplante Unterkunft informieren.

Wenn dem Kanton eine Liegenschaft von Privaten zur Miete angeboten werde, so prüfe man zuerst, ob die Nutzung möglich sei und der Mietpreis stimme. Danach werde die Standortgemeinde orientiert, um die Einzelheiten zu klären. Dieses Vorgehen entspreche dem Ablaufschema, dass von einer Kommission aus Kantons- und Gemeindevertretern erarbeitet worden sei.

Der Kanton versuche alles, um Ersatzunterkünfte für die 800 Asylplätze in unterirdischen Anlagen zu finden. Der Kanton wolle eine Notlage verhindern. In diesem Fall müssten Asylsuchende in Zivilschutzanlagen von Gemeinden einquartiert werden.

Regierungsrat erinnert an Sachzwänge

In der schriftlichen Stellungnahme zum Postulat hatte der Regierungsrat geschrieben, man anerkenne, dass die Frage der Unterbringung von Asylsuchenden bei den betroffenen Gemeinden Emotionen auslöse. Auch sei klar, dass die Kommunikation zwischen den kommunalen und kantonalen Behörden «offen, frühzeitig und ehrlich» erfolgen solle.

Der Regierungsrat wies gleichzeitig darauf hin, dass die Kantons- und Gemeindebehörden «mit verschiedenen Sachzwängen und teilweise gegensätzlichen Interessen konfrontiert werden». Das erschwere eine allseits zufriedenstellende Lösung.

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