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Regierungsrat Alex Hürzeler zu den Plänen der Regierung für mehr ambulante Pflege von Menschen mit Behinderung
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 31.03.2019. Bild: Keystone
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Aargauer Betreuungsgesetz Spart der Aargau bei Menschen mit Behinderung?

  • Menschen mit einer Behinderung sollen im Aargau künftig mehr ambulante Betreuung zu Hause erhalten und weniger in Heimen wohnen.
  • Die Aargauer Regierung will mit einer Anpassung im Betreuungsgesetz die ambulante Betreuung finanziell stärker unterstützen.
  • Die Änderungsvorschläge der Regierung gehen nun in die Vernehmlassung.

Menschen mit einer Behinderung sollen im Aargau eigenständiger und selbstbestimmter leben, wohnen und arbeiten. Dieses Ziel verfolgt die Aargauer Regierung mit der Revision des Betreuungsgesetzes. Der Kanton soll ambulante Pflegeangebote finanziell stärker unterstützen und so die teurere stationäre Pflege entlasten.

Die Gesetzesänderung ist Teil eines vom Kantonsparlament verabschiedeten Sparpaketes. Es gebe heute und künftig mehr Menschen mit einer Behinderung und vor allem auch mehr ältere Menschen mit Behinderung, sagt dazu Regierungsrat Alex Hürzeler. Hier wolle man mit dem neuen Gesetz Fehlanreize korrigieren: «Heute können viele ambulante Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderung vom Kanton finanziell gar nicht unterstützt werden.» Das wolle man ändern, so Hürzeler.

Auch wenn es also darum geht langfristig Kosten einsparen zu können bei der stationären Pflege, wolle man natürlich die Betreuungsqualität nicht mindern, betont Hürzeler. Mit dem neuen Betreuungsgesetz kann man laut der Regierung die Mittel aber effizienter einsetzen.

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