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Aargau Solothurn Aargauer «Büsi-Gate» ist zu Ende

Eine verletzte Katze hat im Kanton Aargau zu einer mittleren Staatsaffäre geführt: Nun wird das Verfahren gegen zwei Kantonspolizisten allerdings eingestellt. Die Staatsanwältin, welche sich viel Kritik anhören musste, hat aber offenbar alles richtig gemacht.

Im Kanton Aargau ist ein Strafverfahren gegen zwei Kantonspolizisten wegen Verdachts auf Tierquälerei eingestellt worden. Es ging um eine angefahrene Katze. Das Verfahren hatte im Aargau viel Stirnrunzeln und politische Polemik ausgelöst.

Die beiden Kantonspolizisten, die während eines dienstlichen Einsatzes in der Region Lenzburg eine verletzte Katze betreuen mussten, kamen ihren Pflichten vollumfänglich nach, wie die Staatsanwaltschaft Aargau am Mittwoch mitteilte.

Verdacht auf Tierquälerei

Zwei niedliche Katzen posieren vor unscharfem Hintergrund
Legende: Eine verletzte Katze hat im Aargau die Behörden beschäftigt: Eine Staatsanwältin musste sogar in den Ausstand treten. Keystone

Die Polizisten waren in einer Juni-Nacht auf Patrouille unterwegs gewesen. Sie sollten sich dabei auch um eine angefahrene Katze kümmern. Doch die Katze humpelte im Dunkeln davon. Die Polizisten unternahmen nichts mehr und fuhren weg.

Am Tag danach rückte jedoch eine Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Lenzburg aus, um die Spuren zu sichern. Sie eröffnete eine Strafuntersuchung wegen Verdachts auf Tierquälerei.

 Über den «Wirbel um halbtote Schmusekatze» hatte «Der Sonntag» im Juli berichtet. Die Staatsanwältin wurde als strenge Tierschützerin an den Pranger gestellt.

«Büsi-Gate» als Aufreger

Nach den grossen Schlagzeilen in den Medien kümmerten sich auch einige aargauische Politiker um das «Büsi-Gate» (so die «Aargauer Zeitung»). Der Präsident der Justizkommission des Kantonsparlamentes, FDP-Grossrat Herbert H. Scholl, kritisierte, die Staatsanwaltschaft verfüge offenbar über zu viel Ressourcen. Er drohte mit einer Kürzung des Stellenplans.

Audio
Wegen eines verletzen Büsis standen zwei Polizisten unter Anklage. Nun ist das Verfahren eingestellt. (Stefan Brand, 19.12.2012)
02:10 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 10 Sekunden.

Unterdessen drehte sich die juristische Mühle weiter. Die Staatsanwältin stellte beim Obergericht ein Ausstandsbegehren. Das Obergericht hiess den Antrag gut, weil eine objektive Fallführung nicht mehr gewährleistet sei. Und nun stellte die mit den Untersuchungen beauftragte Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten dasStrafverfahren ein.

Die Staatsanwältin die dan Fall ins Rollen brachte hat sich jedoch korrekt verhalten. Das Verfahren sei eröffnet worden, weil von Amtes wegen zu prüfen gewesen sei, «ob das Zurücklassen beziehungsweise das Versorgen einer verletzten Katze durch die Polizei pflichtgemäss durchgeführt worden war», hält die Staatsanwaltschaft Aargau fest. Das habe zu einer «Medienkampagne mit breitem Echo» geführt.

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