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Aargau Solothurn Aargauer Finanzausgleich: Verwaltung hat sich verrechnet

Die Verwaltung spricht von einer «Fehlinterpretation». Deshalb kommt es nun zu Anpassungen beim Finanzausgleich. Zehn Prozent der Aargauer Gemeinden müssen deswegen in den sauren Apfel beissen.

Aargauer Fahne flattert im Wind
Legende: Der Finanz- und Lastenausgleich ist eine komplizierte Sache, selbst für die Aargauer Kantonsverwaltung. Stefan Brand/SRF

Reiche Gemeinden müssen zahlen, arme Gemeinden bekommen. So funktioniert einfach gesagt der Finanzausgleich.

Die Kantonsverwaltung schaut es genauer an: Sie unterscheidet den Finanzbedarf (wieviel Geld eine Gemeinde braucht, um ihre Aufgaben zu erfüllen) und die Steuerkraft (wieviel Steuern eine Gemeinde einnehmen könnte).

Gemeinden sind ärmer geworden

Im Jahr 2015 wurden die Aargauer Gemeinden im Durchschnitt etwas ärmer. Der Finanzbedarf der Gemeinden stieg gegenüber dem Vorjahr um rund 1,5 Prozent, teilte der Kanton am Dienstag mit. Die Steuerkraft liegt um 0,8 Prozent über den Vorjahreswerten.

Aus diesem Grund sollen die Gemeinden im nächsten Jahr nun mehr Geld erhalten. Die Auszahlungssumme für 2017 erhöht sich um 3,2 Millionen Franken.

So sieht es dann fürs nächste Jahr aus: 87 Gemeinden erhalten insgesamt 47,8 Millionen Franken aus dem Finanzausgleich. Andererseits müssen 54 Gemeinden Abgaben von 27 Millionen in den Finanztopf abliefern.

Die Top 5 Empfänger im Aargauer Finanzausgleich 2017

Gemeinde
erhaltener Beitrag aus Finanzausgleich 2017
Reinach
2'974'000 CHF
Menziken
2'386'000 CHF
Birr
2'213'000 CHF
Aarburg
1'766'000 CHF
Unterkulm
1'708'000 CHF

Die Top 5 Zahler im Aargauer Finanzausgleich 2017

Gemeinde
bezahlte Abgabe in Finanzausgleich 2017
Baden5'294'000 CHF
Oberwil-Lieli
1'936'000 CHF
Aarau1'760'000 CHF
Kaiseraugst1'733'000 CHF
Rheinfelden1'469'000 CHF

Nochmals Sonderbeiträge

Zudem erhalten 15 Gemeinden im kommenden Jahr Sonderbeiträge von 5,6 Millionen Franken, wie der Regierungsrat bereits Ende Juni mitgeteilt hatte. Es war geplant, diese als Übergangslösung konzipierten Sonderbeiträge aus dem ordentlichen Finanzausgleich Ende Jahr zu streichen.

Das vom Grossen Rat beschlossene Projekt zur Reform des Finanzausgleichs zwischen den Gemeinden und dem Kanton kann jedoch nicht wie geplant auf Anfang 2017 in Kraft treten. Gegen die zwei Vorlagen wurde im Juni das Referendum eingereicht.

Daher soll das Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung um ein Jahr verlängert werden. Bei diesem Ausgleichsgesetz betragen die Beiträge und Abgaben je 24,3 Millionen Franken. 147 Gemeinden bekommen Geld überwiesen, 66 Gemeinden müssen Geld abliefern.

Verwaltung räumt Fehler ein

Weil der Finanz- und Lastenausgleich eine komplizierte Sache ist, unterlief selbst der Kantonsverwaltung bei den Berechnungen für das laufende Jahr ein Fehler. Wegen einer «Fehlinterpretation» wurden die Finanzbedarfsgrössen nicht korrekt ermittelt, wie das Departement Volkswirtschaft und Inneres einräumt.

Die notwendigen Anpassungen würden bei den meisten Gemeinden zu keinen oder relativ geringen Änderungen führen. Für ein Viertel der Gemeinden komme es jedoch zu grösseren Abweichungen gegenüber den ursprünglich berechneten Zahlen. 15 Prozent der Gemeinden profitieren nachträglich, während 10 Prozent in den sauren Apfel beissen müssen. Welche Gemeinden das sind, teilt der Kanton nicht mit.

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