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Einbrechen ist nicht mehr lukrativ
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 13.05.2019. Bild: Keystone
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Aargauer Justiz Weniger Kriminaltouristen im Aargau

  • Die Haftrichter am Aargauer Zwangsmassnahmengericht behandelten im letzten Jahr 560 Fälle. Im Jahr 2013 waren es noch 950 Fälle.
  • Die Oberstaatsanwaltschaft führt diese Abnahme darauf zurück, dass immer weniger Anträge auf Untersuchungshaft für Kriminaltouristen gestellt werden.
  • Diesen Trend habe auch die Polizei festgestellt, so Oberstaatsanwaltschaft. Reiner Einbruch sei heute anscheinend immer weniger lukrativ.

Das Aargauer Zwangsmassnahmengericht erteilt zum Beispiel Bewilligungen für die Telefonabhörung. Die Behörden müssen beim Gericht dazu Anträge stellen. Die Haftrichter desselben Gerichts sind auch zuständig für die Anordnung von Untersuchungshaft. Beim Grossteil der Fälle am Zwangsmassnahmengericht handle es sich um die Bewilligung von U-Haft, erklärt der leitende Aargauer Oberstaatsanwalt Philipp Umbricht – und von diesen Fällen gebe es weniger.

Wenn die Polizei ausländische Einbrecher aufgreife, beantrage die Staatsanwaltschaft fast immer Untersuchungshaft. Weil diese Personen keinen Wohnsitz und keine Anknüpfungspunkte in der Schweiz hätten, bestehe immer der Haftgrund der Fluchtgefahr.

Blick durch Fensterchen in Zellentür.
Legende: SRF

Seit 2013 ist die Anzahl eingegangener Fälle beim Haftgericht des Aargauer Zwangsmassnahmengerichts rückläufig. Von 946 Fällen ist die Zahl auf 564 im Jahr 2018 zurückgegangen bei den Haftrichtern. Das steht im Geschäftsbericht der Aargauer Gerichte.

Auch die Polizei habe registriert, dass weniger Kriminaltouristen aufgegriffen würden, so Umbricht. Er führt dies unter anderem darauf zurück, dass die Polizei intensiver nach Einbrechern fahnde. Andererseits sei reiner Einbruch auch nicht mehr so lukrativ wie früher, meint der leitende Oberstaatsanwalt.

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