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Aargau Solothurn Aargauer Parlament soll nicht über Sozialhilfegelder entscheiden

Der Aargauer Regierungsrat hält nichts von der SVP-Forderung, wonach das Parlament die Höhe der Sozialhilfe festlegen soll. Bevor die Ansätze geändert würden, könnten Parteien, Verbände und Gemeinden ihre Meinung äussern.

Richtlinien im Umbruch?

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Die SKOS diskutiert derzeit über die Höhe des Grundbedarf der Sozialhilfe und über ein Anreizsystem. Wenn Entscheide fallen, so werde man im Kanton Aargau die SKOS-Richtlinien anhören, stellt der Regierungsrat in Aussicht. Das werde dazu führen, dass die Ansätze öffentlich diskutiert, fachlich und politisch abgestützt seien.

Im kantonalen Sozialhilfe- und Präventionsgesetz ist festgelegt, dass der Regierungsrat die Art und Höhe der materiellen Hilfe regelt. Der Regierungsrat erklärte die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) für den Aargau als verbindlich.

Daran soll nichts geändert werden, wie der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag zu einer Motion von zwei SVP-Grossräten schreibt. Die SKOS-Richtlinien seien im Aargau auf dem Stand von Juli 2004 eingefroren.

Demnach erhält ein Ein-Personen-Haushalt als Grundbedarf 1029 Franken pro Monat. Es kann Zulagen von 150 bis 300 Franken geben, beispielsweise wenn die Bezugsperson 100 Prozent arbeitet.

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