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Aargau Solothurn Aargauer Primarlehrerinnen ziehen vor Bundesgericht

Der Streit um die Lehrerlöhne im Kanton Aargau wird ein Fall für die Bundesrichter: Der Aargauische Lehrerinnen- und Lehrerverband ALV will ein Urteil des Verwaltungsgericht nach Lausanne weiter ziehen, wie der Verband auf Anfrage von Radio SRF bestätigt. Die Regierung hatte das Urteil akzeptiert.

Die Aargauer Regierung teilt am Freitag mit, dass sie zwei Urteile des Verwaltungsgerichts akzeptiere. Sie will die Urteile zu den Lohnklagen also nicht weiterziehen. Die Lehrerinnen und Lehrer allerdings geben noch nicht auf.

Lohnklage I: Die Primarlehrerinnen

Pilotfall für Massen-Klagen

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Offiziell behandelt wurde vor Verwaltungsgericht bisher eine Privatklage aus der Primarstufe und eine auf Stufe Kindergarten. Diese Fälle dienen als «Pilotfälle». Derzeit sind 90 weitere Klagen beim Verwaltungsgericht hängig, dazu 1200 Klagen auf Stufe Schlichtungskommission. Alle diese Klagen werden erst später analog zum Pilotfall erledigt.

Geklagt hatten zum einen eine Primarlehrerin: Ihre Löhne seien zu tief, der Beruf des Primarlehrers sei ein typischer Frauenberuf, die Lohneinstufung deshalb eine Verletzung der Lohngleichheit von Mann und Frau.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage aber ab. Der Beruf der Lehrpersonen auf Primarstufe sei «nicht frauentypisch».

Die Regierung sieht ihre Haltung damit bestätigt und akzeptiert das Urteil. Nicht so aber die Lehrerinnen: Der ALV bestätigt auf Anfrage von Radio SRF, dass ein Weiterzug ans Bundesgericht bereits beschlossen sei.

Lohnklage II: Die Kindergärtnerinnen

Auch eine Lehrperson der Stufe Kindergarten hatten geklagt. Sie argumentieren, ihre Funktion sei im kantonalen Lohnsystem zu tief eingestuft. Das Verwaltungsgericht hat in diesem Fall den Klägerinnen mindestens zum Teil Recht gegeben: Sie hat den Kanton damit beauftragt, die Lohn-Einstufung zu überprüfen.

Die Regierung will sich nun daran machen, erklärt aber in einer Mitteilung vom Freitag, dass der Zeitpunkt für eine allfällige neue Lohn-Festlegung noch offen sei. Zuerst müsse man das Vorgehen für diese Überprüfung definieren, allenfalls auch gemeinsam mit den Personalverbänden. Vor allem aber sei der Zeitpunkt auch davon abhängig, ob die Kindergarten-Lehrpersonen das Urteil des Verwaltungsgerichts akzeptieren oder ihre Klage weiter ziehen.

Dieser Entscheid ist laut Lehrerinnen- und Lehrerverband noch nicht gefällt. Am Montag werde entschieden, ob auch die Kindergarten-Löhne im Aargau ein Fall für die Bundesrichter werden.

Weitere Fakten zu den Lohnklagen

Die Lohnklagen sind offiziell von Privatpersonen eingereicht. Allerdings werden sie vom Lehrerinnen- und Lehrerverband koordiniert. In allen Fällen geht es um die Anfangslöhne der Lehrpersonen im Vergleich zu anderen Staatsangestellten.

  • Anfangslohn Lehrperson: 70'000 Franken/Jahr (gem. ALV)
  • Anfangslohn Staatsangestellter: 84'000 Franken/Jahr (gem. ALV)

Falls die Lehrer den Lohnstreit gewinnen, dürften die Kosten für die Entlöhnung im Kanton Aargau um rund 50 bis 70 Millionen Franken steigen.

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