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Aargau Solothurn Aargauer Regierung ist skeptisch gegenüber «Fracking»

Um Gas in wasserführenden Gesteinsschichten zu gewinnen, wird beim sogenannten «Fracking» Gestein mit hohem Druck aufgebrochen, damit das Gas entweichen kann. Der Kanton Aargau steht dieser Methode kritisch gegenüber, will sie aber nicht verbieten.

Die Aargauer Regierung steht der so genannten Fracking-Methode zur Gewinnung von Schiefergasvorkommen in wasserführenden Gesteinsschichten kritisch gegenüber. Generell verbieten will sie die Fracking-Methode mit Blick auf umweltfreundlichere Techniken aber nicht.

Regierung will noch abwarten

Im amerikanischen Colorado überwacht ein Mitarbeiter, wie Wasser, Sand und Chemikalien ins Gestein gepresst werden.
Legende: «Fracking» in den USA: Ein Mitarbeiter überwacht, wie Wasser, Sand und Chemikalien ins Gestein gepresst werden. Keystone

Sie ist der Meinung, dass Fracking zur Gewinnung nicht-konventioneller Gasvorkommen nach heutigem technischem Stand nicht zugelassen werden soll, wenn wasserführende geologische Schichten betroffen sein könnten. Dies schreibt die Aargauer Regierung in ihrer am Freitag veröffentlichten Antwort auf eine Interpellation der SP-Fraktion.

Andererseits, so gibt die Regierung zu bedenken, verlaufe auf dem Gebiet des Frackings zurzeit eine lebhafte technische Entwicklung, insbesondere was den Einsatz von chemischen Zusatzstoffen betreffe. Es bleibe abzuwarten, ob sich solche Techniken durchsetzten.

Wenn die Gesuchsunterlagen für eine Probebohrung Hinweise auf gefährliche Folgen für die Umwelt aufzeigten, werde sich die Aargauer Regierung dagegen wehren, heisst es in der Antwort weiter. Vor jedem geplanten Fracking-Prozess sollten deshalb die kritischen geologischen und hydrologischen Kriterien genauestens untersucht werden.

Erste Bohrung im Kanton Aargau erst im Jahre 2015

Audio
Skepsis, aber kein Verbot von Fracking (Claudia Rey, 10.05.2013)
01:08 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 8 Sekunden.

Die Aargauer Regierung hatte Mitte März 2012 der Schweizerischen Erdöl AG (SEAG) eine Bewilligung für Vorabklärungen auf dem Kantonsgebiet für eine Dauer von fünf Jahren erteilt. Eine erste Probebohrung im Kanton Aargau ist frühestens 2015 geplant, ohne dass bisher ein Standort bekannt ist.

Für die Suche nach Schiefergas in Form einer Probebohrung muss das kantonale Baudepartement eine Bewilligung erteilen. Zudem ist eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung der kantonalen Abteilung für Umwelt notwendig.

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