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Die Aargauer Regierung legt dar, wie oft Kündigungen in Schulen angefochten werden.
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 01.11.2019. Bild: Keystone
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Aargauer Regierung Über die Schwierigkeit, an Schulen Personal zu entlassen

  • In den letzten fünf Jahren haben sich 74 Lehrpersonen und Schulleiter an die Schlichtungskommission gewandt, weil sie mit einer Kündigung nicht einverstanden waren.
  • Das kantonale Verwaltungsgericht hatte in dieser Zeit 6 Klagen zu behandeln.
  • Total mussten die Aargauer Gemeinden rund 130'000 Franken Entschädigung bezahlen.

Es war ein grosses Thema in Aarburg: Die Schulpflege hatte dort nach langen Hin und Her und vielen Spannungen einer Lehrperson und einer Schulleiterin gekündigt.

Die Kündigungen wurden angefochten, kamen zuerst vor die Schlichtungskommission und dann vor Gericht. Das Urteil: Die Kündigungen waren zwar rechtens, hatten aber formelle Mängel. Deshalb musste die Gemeinde Entschädigungen zahlen.

Viel Wirbel in Aarburg

Die Schulpflege kam in der Folge stark unter Beschuss. Ihr Vorgehen sei falsch gewesen. Sie habe Steuergelder verschleudert. Die Schulpflege argumentierte, die Kündigungen seien nötig gewesen und hätten Ruhe in die Schule gebracht. Die gesetzlichen Bestimmungen seien aber so kompliziert, dass es fast unmöglich sei, eine Kündigung ohne formelle Fehler auszusprechen. Die Regierung wies aber eine Aufsichtsbeschwerde zurück. Die Schulpflege habe richtig gehandelt.

Martina Bircher, Gemeinderätin von Aarburg und Grossrätin für die SVP, wollte mit einer Anfrage von der Aargauer Regierung wissen, wie oft denn Kündigungen von Lehrpersonen oder Schulleiterinnen oder Schulleitern angefochten würden.

Am Freitag legte die Regierung nun Zahlen vor: In den letzten fünf Jahren hätten 58 Lehrpersonen und 16 Schulleitungspersonen eine Kündigung vor die Schlichtungskommission gebracht. 48 der Gesuche konnten durch einen Vergleich erledigt werden. In 11 Fällen wurden Fehler im Kündigungsverfahren festgestellt.

Kündigungen im öffentlichen Dienst

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Die Regierung betont, dass es bei Kündigungen im öffentlichen Dienst immer einen sachlichen Grund brauche. In der Privatwirtschaft sei das nicht so. Zudem müsse im öffentlichen Dienst vor jeder Kündigung das rechtliche Gehör gewährt werden. Diese Bestimmungen zu lockern, sei fast nicht möglich. Für Lehr- und Schulleitungspersonen gibt es im Aargau nur zwei Kündigungstermine pro Jahr (immer auf Ende eines Semesters). Man könne sich überlegen, ob die Kündigung auf Ende jeden Monats möglich sein solle wie überall sonst beim Staatspersonal, so die Regierung. Dadurch könnten langwierige Verfahren und Krankschreibungen vermieden werden. Der Nachteil wäre aber, dass Personal auch mitten im laufenden Semester ausscheiden würde. Das, so die Regierung, könne den Aufwand für die Personalsuche erschweren.

Die Regierung hält fest, dass die Gemeinden des Aargaus vor der Schlichtungskommission in 45 Prozent der Fälle vollumfänglich oder teilweise recht erhalten hätten. In 10 Prozent der Fälle seien die Lehrpersonen vollumfänglich im Recht gewesen.

Vor das Verwaltungsgericht seien im gleichen Zeitraum 6 Klagen gekommen. In 5 Fällen hätten Lehrpersonen teilweise oder ganz recht erhalten. Total, so die Regierung, hätten Aargauer Gemeinden in den letzten fünf Jahren rund 130'000 Franken Entschädigungen bezahlen müssen für Kündigungen, bei denen Fehler passiert seien.

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