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Aargau Solothurn Ab jetzt dürfen Solothurner Regierungsräte nur Spesen behalten

Solothurner Regierungsräte müssen künftig alle Entschädigungen abgeben, die sie als Kantonsvertreter erhalten. Das hat der Kantonsrat deutlich entschieden und damit den Vorschlag vom Dezember 2013 umgesetzt. Und der Kanton schert nicht aus bei der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe.

Im Kanton Solothurn müssen ab jetzt Regierungsmitglieder und Staatsbedienstete alle Entschädigungen, die sie als Kantonsvertreter in Unternehmen des öffentlichen oder privaten Rechts erhalten, der Staatskasse abgeben. Der Kantonsrat hat am Dienstag eine Änderung des Staatspersonalgesetzes gutgeheissen, mit 87 gegen 4 Stimmen.

Damit setzt er denjenigen Vorschlag um, der im Dezember 2013 bereits diskutiert und positiv im Rat wahrgenommen wurde. Neu müssen damit nicht nur Verwaltungsratshonorare sondern auch alle Sitzungsgelder an den Kanton Solothurn. Eine Ausnahme sind die Spesen.

Die Regierung wollte Sitzungsgelder bis zu 700 Franken pro Tag zusätzlich zum Lohn behalten, drang damit aber nicht durch. Das Gesetz geht auf einen Auftrag der Grünen zurück. Die Fraktion hatte im Dezember 2013 auf umstrittene Honorarbezüge von alt Regierungsrat Christian Wanner reagiert. Er kam als Verwaltungsrat des Oltner Stromkonzerns Alpiq ins Visier der Grünen.

Grosse Bezüge waren rechtens

Wanner hatte allein 2012 insgesamt 108'124 Franken an Sitzungsgeldern und Spesen für sich behalten, als Vizepräsident im Alpiq-Verwaltungsrat. Weitere 161'250 Franken gingen als Entschädigung an den Kanton.

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Keine Nebenverdienste mehr für Solothurner Regierungsräte (11.12.2013)
02:29 min
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Aus dem Verwaltungsratsmandat bei den Schweizer Rheinsalinen erhielt Wanner 2012 zudem knapp 9000 Franken als Sitzungsgelder und Spesen. Fast 15'000 Franken gingen an den Kanton Solothurn.

Als Reaktion auf die öffentliche Kritik kündigte Christian Wanner an, dass er für sein noch bis 2015 dauerndes Mandat bei der Alpiq zusätzlich zur Grundentschädigung auch die Sitzungsgelder an die Staatskasse abliefern will.

Wanner ist inzwischen aus anderen Gründen aus der Regierung zurück getreten. Wanners Verhalten war nicht strafbar, wie eine Untersuchung der Solothurner Staatsanwaltschaft ergab. Der Bezug der Sitzungsgelder sei in Übereinstimmung mit dem damals geltenden Recht erfolgt, begründete die Staatsanwaltschaft Anfang 2014. Sie verzichtete daraufhin auf eine Strafuntersuchung. Spesen und Sitzungsgelder sind gemäss Staatspersonalgesetz von der Ablieferungspflicht an die Staatskasse ausgenommen.

Solothurn bleibt der Skos treu

Der Kanton Solothurn richtet sich auch weiterhin nach den Kriterien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos). Das hat der Kantonsrat ebenfalls am Dienstag entschieden. FDP und SVP wollten die Skos-Kriterien abschaffen. So würde die Sozialhilfe günstiger, argumentierten die beiden Parteien. Die Mehrheit im Rat sah dies anders.

Dennoch will der Kantonsrat Änderungen bei der Sozialhilfe: Wer sich nicht an die Regeln hält, soll härter bestraft werden. Die Sanktionen - beispielsweise bei Missbrauch - sollen strenger werden, so der Kantonsrat. Und: Der Kanton soll genauer hinschauen bei Jugendlichen, die Sozialhilfe erhalten.

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