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Aargau Solothurn AKW Gösgen und Leibstadt ändern Methode bei Bilanzierung

Die beiden Atomkraftwerke Gösgen und Leibstadt wollen die Werte der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds neu auf der Basis von Marktwerten ausweisen. Damit kommen sie einer Forderung von Greenpeace nach. Der Entscheid könnte finanzielle Konsequenzen für die Besitzer-Kantone der AKW haben.

Mit dem Wechsel auf die Markwertmethode soll die Aussagekraft und die Verständlichkeit der Bilanzierung erhöht werden, teilten die beiden Betreibergesellschaften am Mittwoch in ähnlichen Communiqués mit. Die Renditeschwankungen würden sich damit neu auf die Jahreskosten auswirken.

Für die Bilanzierung der Ansprüche der Kernkraftwerke gegenüber den staatlichen Fonds stünden zwei gleichwertige Methoden zur Auswahl. Beide seien korrekt und zulässig. Bisher wurden die Ansprüche nach kalkulatorischen Werten erfasst.

Die getätigten Einzahlungen wurden zuzüglich einer langfristigen, kalkulatorischen Verzinsung von jährlich 3,5 Prozent bilanziert. Die Verzinsung orientierte sich dabei an der langfristig erwarteten Anlagerendite der staatlichen Fonds gemäss der gültigen Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung.

Eine höhere Aussagekraft

Neu werden die Ansprüche auf der Basis von Marktwerten erfasst. Mit der sogenannten Marktwertmethode werden die bisher vorhandenen Differenzen zwischen den bilanzierten Ansprüchen und den Vermögenswerten der Fonds wegfallen. Die höhere Aussagekraft entspreche auch den Zielen des neuen Schweizer Rechnungslegungsrechts.

Video
Grafik: AKWs Bilanzenstreit
Aus ECO vom 23.02.2015.
abspielen. Laufzeit 41 Sekunden.

Der Methodenwechsel habe keinen Einfluss auf die staatlichen Fonds, heisst es in den Mitteilungen. Die Vorgaben der Fondskommission in Bezug auf die Sollwerte würden eingehalten. Die Fonds seien so alimentiert, wie es die Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung vorsehe. Beide Fonds seien auf Kurs und es bestünden keine Finanzierungslücken.

Strafanzeigen von Greenpeace

Greenpeace und der Trinationale Atomschutzverband TRAS hatten den beiden Betreibern 2013 Bilanzmauscheleien vorgeworfen und entsprechende Strafanzeigen eingereicht, die jedoch von den Staatsanwaltschaften Aargau und Solothurn abgewiesen wurden.

In den Bilanzen per Ende 2011 hätten die beiden AKW die Wertschriften des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds um 599 Millionen Franken über dem Marktwert ausgewiesen, hatten die beiden Organisationen die Strafanzeigen begründet.

Die Wertschriften müssten gemäss Obligationenrecht nach dem Marktwert bilanziert werden, meinte Greenpeace. Genau dies tun die beiden AKW jetzt. Wie das KKW Leibstadt in seiner Mitteilung schreibt werden die Ansprüche gegenüber den Fonds per Ende 2015 in Abhängigkeit der Rendite der Fonds voraussichtlich um rund 150 bis 200 Millionen Franken tiefer ausgewiesen.

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