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Aargau Solothurn Argus-Polizisten dürfen nicht in jedem Fall anonym bleiben

Zwei Aargauer Polizisten der Sondereinheit «Argus» können in einer gegen sie laufenden Strafuntersuchung keine Anonymität beanspruchen. Das hat das Bundesgericht entschieden. Keine Freude daran hat der Verband Schweizerischer Polizei-Beamter und das bestehende Gesetz ändern.

Am Abend des 25. Mai 2009 war es in Wohlen zwischen zwei Eheleuten zum Streit gekommen. Eine Nachbarin alarmierte die Polizei. Nachdem der ausgerückte Regionalpolizist die Lage nicht klären konnte, bot er die Sondereinheit «Argus» der Kantonspolizei auf.

Polizisten schossen mit Pistole und Taser auf den Ehemann

Diese stürmte die Wohnung. Ein Mitglied der Sondereinheit setzte dabei gegen den Ehemann eine Elektroschockpistole ein und ein anderer Polizist gab zwei Schüsse ab. Eine Kugel traf den Gatten in den Bauch, was einen längeren Spitalaufenthalt nach sich zog.

Gemäss den Polizisten soll der Mann vor dem Taser-Einsatz und der Schussabgabe mit erhobenem Messer auf einen von ihnen losgegangen sein. Ob dies so war, oder ob der Mann das Messer nur gegen sich selber richtete, ist Gegenstand der laufenden Untersuchung wegen Körperverletzung gegen die beiden Polizisten.

Nie Rache angedroht

Die Polizisten hatten die Staatsanwaltschaft 2012 darum ersucht, in dem Verfahren aus Sicherheitsgründen anonym bleiben zu können, was ihnen jedoch verwehrt wurde. Das Bundesgericht hat die Beschwerden der beiden «Argus»-Mitglieder nun abgewiesen.

Gemäss Urteil wurde eine konkrete Gefährdung durch das Opfer bei der Offenlegung ihrer Namen zu Recht verneint. Der heute 34 Jahre alte Verletzte sei nicht im Strafregister verzeichnet und es gebe auch sonst keine Hinweise auf Gewalttätigkeiten von seiner Seite.

Nach Angaben seiner Ehefrau habe er die Familie nie geschlagen. Selbst wenn er beim Vorfall von 2009 das Messer auch gegen Polizisten gerichtet haben sollte, bedeute dies nicht, dass er heute für die beiden Einsatzkräfte eine Gefahr darstellen könnte. Dagegen spreche auch, dass er nie gedroht habe, sich rächen zu wollen.

Polizei-Verband will das geltende Recht ändern

Für den Verband Schweizerischer Polizei-Beamter besteht hier eine Gesetzeslücke, die es zu schliessen gilt. Die Anonymität sei – besonders für Polizisten der Sondereinheiten – ein hohes Gut. «Sie tragen ja auch sonst die Sturmkappen nicht, weil sie kalt haben, sondern weil sie anonym bleiben sollen», erklärt Generalsekretär Max Hofmann gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn.

Dieser Fall im Kanton Aargau sei, «so zynisch wie dies auch klingen mag», ein Argument, um gegen die Gesetzeslücke vorzugehen, meint Hofmann.

Video
Kritik an Sondereinheit Argus
Aus 10 vor 10 vom 30.09.2010.
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 26 Sekunden.

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