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Aargau Solothurn Baupflicht hat im Aargau kaum noch Chancen

Diese Idee gab zu reden: Die Aargauer Regierung wollte Landbesitzer verpflichten können, ihre Parzellen innert einer bestimmten Frist zu überbauen. Wer nicht baut, der hätte verkaufen müssen. Doch bürgerliche Parteien dürften die Regelung aus dem Gesetz kippen, wie die Kommissionsberatung zeigt.

Es geht um Landparzellen, die für die Entwicklung einer Gemeinde besonders wichtig sind. Also zum Beispiel um Landstücke mitten im Dorf. Landbesitzer solcher Parzellen hätten dazu gezwungen werden sollen, dass sie innert einer gewissen Frist etwas bauen. So war es im Entwurf zum Baugesetz vorgesehen.

Die Gemeinden hätten den Landbesitzer nach Ablauf der Frist zwingen können, sein Land zu verkaufen. An jemanden, der auch wirklich bauen will. Diese «Baupflicht» wäre zur sogenannten «Verflüssigung von Baulandreserven» gedacht. Doch sie dürfte im politischen Prozess keine Chance haben.

«Strafsteuer» statt «Baupflicht»

Bauarbeiter auf einer Baustelle
Legende: Grundbesitzer werden im Aargau wohl kaum zur Bebauung ihrer Parzellen verpflichtet. Keystone

Am Mittwoch hat die zuständige Kommission des Grossen Rates diese «Baupflicht» nämlich aus dem neuen Baugesetz gestrichen. Neu sollen Landbesitzer nur noch zur Überbauung ihrer Parzellen animiert werden: Wer nicht innert der vorgegebenen Frist baut, der müsste eine Lenkungsabgabe bezahlen – zwei Prozent des Verkehrswertes. Eine Art «Straf-Steuer» statt der «Baupflicht».

Natürlich ist dieses Instrument weniger radikal – dürfte aber auch weniger Wirkung erzielen. Rechtlich ist der Vorschlag der Baukommission aber in Ordnung: Das Raumplanungsgesetz des Bundes verlangt lediglich «Massnahmen» zur Verflüssigung der Baulandreserven. Es überlässt den Kantonen, welche Art von Massnahmen das sein sollen.

Eigentumsrechte vs. Raumplanungspolitik

Auch in anderen Bereichen gewichtet die Parlamentskommission die Eigentumsrechte der Landbesitzer höher als die übergeordneten Ziele der Raumplanungspolitik: Sie will zum Beispiel auf höhere Steuern für nicht überbaute Bauland-Parzellen verzichten.

Schliesslich wird auch bei der sogenannten Mehrwert-Abgabe Rücksicht genommen auf Landbesitzer: Gemäss Raumplanungsgesetz des Bundes wird auf neu eingezontes Land eine Abgabe fällig. Bauland ist mehr wert als Landwirtschaftsland zum Beispiel, es müssen deshalb mindestens 20 Prozent des Mehrwerts nach einer Einzonung abgegeben werden.

Im Aargau wollte die Regierung die Höhe dieser Abgabe nach oben offen lassen: Gemeinden hätten auch höhere Mehrwert-Abgaben verlangen können. Die Kommission schränkt diese Regelung nun aber wieder ein: Maximal 30 Prozent Mehrwertabgabe, so ihr Vorschlag für das Gesetz. Und: Wenn Bauland in Bauland umgezont wird, dann soll keine Abgabe fällig werden.

Bürgerliche Parlamentsmehrheit vs. Regierung

Audio
Keine Baupflicht im Aargau (2.3.2016)
01:25 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 25 Sekunden.

Also auch dann nicht, wenn zum Beispiel aus einer Wohnzone für Einfamilienhäuser plötzlich eine Wohnzone für Mehrfamilienhäuser wird und der Landbesitzer deshalb höhere Preise oder höhere Renditen erzielen kann. Auch hier haben sich in der Kommission die bürgerlichen Positionen durchgesetzt.

Fazit: Die Regierung hat das neue Baugesetz bereits nach einer ersten Anhörung bei Verbänden und Parteien in diversen Punkten «entschärft». Dieser Prozess wird wohl im Rahmen der Parlamentsdebatte weiter gehen. Regierung, Umweltorganisationen und linke Parteien haben mit ihren Anliegen einen schweren Stand.

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