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Aargau Solothurn Behindertengerechte Bushaltestellen für Spreitenbach

Mit dem Rollstuhl in einen Bus zu kommen, ist in Spreitenbach nur an wenigen Haltestellen möglich. Dies muss sich ändern. Das nationale Behindertengleichstellungsgesetz verlangt das bis spätestens Ende 2023. Damit die Kosten trotzdem im Rahmen bleiben, plant Spreitenbach in Etappen.

Anfang Jahr 2004 trat das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Es räumt den öV-Anbietern, den Kantonen und Gemeinden 20 Jahre für die Umsetzung ein. In Spreitenbach nimmt man nun den Umbau von 10 Bushaltestellen in Angriff, an denen Gehbehinderte nicht hindernisfrei in den Bus kommen.

Frau mit Rollstuhl verlässt einen Linienbus
Legende: Um mit dem Rollstuhl den Bus benützen zu können müssen sowohl Bus als auch Perron entsprechend ausgerüstet sein. Keystone

Die Zeit sei zwar noch nicht direkt knapp, dennoch eile es langsam, sagt der Spreitenbacher Gemeindeschreiber Jürg Müller auf Anfrage des SRF-Regionaljournals: «Wir hätten das gerne früher gemacht, haben allerdings erst jetzt von der Frist erfahren.»

Etappierung schont das Budget

Erfahren von der Frist hat die Gemeinde von den VBZ, den Zürcher Verkehrsbetrieben, die auch Haltestellen in Spreitenbach bedienen. Bei routinemässigen Kontrollen habe die VBZ die Mängel entdeckt und die Gemeinde darüber informiert. Die Haltestellen-Infrastruktur gehört in den Aufgabenbereich der Gemeinden.

Die entsprechenden Anpassungen, zum Beispiel neue Schwellen an Busperrons, kosten natürlich etwas. Spreitenbach rechnet mit rund 260'000 Franken für alle 10 Haltestellen. Damit diese Ausgaben das Budget nicht zu stark belasten, hat sich die Gemeinde etwas überlegt.

«Indem wir das jährlich tranchieren, ist das verkraftbar», erkärt Jürg Müller. Spreitenbach wird also jedes Jahr zwei Haltestellen anpassen und könnte so bis Ende 2023 fertig sein, gerade rechtzeitig, bevor es zu einem Gesetzesverstoss käme.

Blick über Spreitenbach hinaus

Doch wie steht es mit dem Rest der Region? Stefan Kalt, der Direktor der Regionalen Verkehrsbetriebe Baden-Wettingen RVBW, ist zuversichtlich. Die Gemeinden wüssten, was sie zu tun haben.

Zusammenarbeit mit den Gemeinden klappt gut.
Autor: Stefan Kalt Direktor RVBW

Um eine Bushaltestelle behindertengerecht zu machen, reicht eine höhere Perronkante nicht. Oft müssen die Haltestellen auch vergrössert werden, damit sich Fussgänger und Rollstuhlfahrer nicht gegenseitig in die Quere kommen.

Auch Kanton Solothurn auf Kurs

Die Gemeinden werden die Frist bis Ende 2023 einhalten können, ist Renate Gautschy, die Präsidentin der Aargauischen Gemeindeammänner-Vereinigung überzeugt.

Auch im Kanton Solothurn sei man mit dem Umbau der Bushaltestellen auf Kurs, sagt Ludwig Dünbier, der Leiter der Abteilung Öffentlicher Verkehr beim Kanton. Bis 2023 seien alle relevanten Bushaltestellen ausgebaut: «Wir sind bei jedem aktuellen Strassenbauprojekt dran, die Aufrüstung bereits zu machen», so Dünbier.

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