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Beschwerde beim Kanton Wahl der Solothurner Gemeinderatskommission lief korrekt ab

  • Die Wahl der Mitglieder der Gemeinderatskommission der Stadt Solothurn ist korrekt abgelaufen.
  • Das kantonale Volkswirtschaftsdepartement hat eine Beschwerde der SP abgelehnt.
  • Die SP sah sich in diesem Gremium untervertreten.

Die Wahl der Gemeinderatskommission hatte der Gemeinderat, die Exekutive der Stadt Solothurn, Anfang Juli vorgenommen. Gesetzt war durch seine Wiederwahl Stadtpräsident Kurt Fluri (FDP). Für die restlichen sechs Sitze lagen dem Gemeinderat sieben Kandidaturen vor.

FDP gegen SP: Er wählte mit Marco Lupi und Beat Käch zwei weitere FDP-Vertreter sowie mit Matthias Anderegg und Katrin Leuenberger zwei Vertreter der SP. Dazu kamen Pascal Walter (CVP), und Heinz Flück (Grüne). Nicht gewählt wurde die dritte Kandidatin der SP.

Beschwerde beim Kanton: Dagegen legte unter anderen die SP der Stadt Solothurn Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Solothurn ein. Diese wurde jedoch vom zuständigen Departement nun abgewiesen, wie die Stadt Solothurn am Dienstag meldete.

Gemeinderat Solothurn

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In der Stadt Solothurn ist der Gemeinderat ist das vollziehende und verwaltende Organ. Diese grosse Stadtregierung zählt 30 Mitglieder und 15 Ersatzmitglieder. Die Gemeinderatskommission ist eine Art Ausschuss der Stadtregierung. Als Legislative amtet in Solothurn kein Parlament, sondern die Gemeindeversammlung, die mehrmals pro Jahr tagt.

Die Rechnung: Hypothetisch hätte die SP mit ihren neun Sitzen und die FDP mit ihren acht Sitzen im 30-köpfigen Solothurner Gemeinderat einen Sitzanspruch in der Gemeinderatskommission von 2,1 (SP) bzw. 1,87 Sitzen (FDP).

Die Argumente des Kantons: Bei dieser geringen Differenz seien sowohl drei Sitze für die FDP oder für die SP angemessen, argumentierte das Volkswirtschaftsdepartement.

Zudem weise das Wort «Wahl» darauf hin, dass das Wahlorgan auswählen könne. Bei einer Majorzwahl stünden primär Personen und nicht Parteien zur Wahl. Somit habe der Gemeinderat nicht willkürlich gehandelt und auch nicht gegen die Gemeindeordnung verstossen, folgert das Departement.

Weiterzug? Der Entscheid des kantonalen Volkswirtschaftsdepartementes kann ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden. Ein allfälliger Weiterzug hat keine aufschiebende Wirkung. Somit kann die Gemeinderatskommission von nun an arbeiten.

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