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Bezirksgericht Rheinfelden Freispruch für Lenker nach Schlittel-Unfall

  • Ein 52-jähriger Landwirt aus Zeiningen ist vor einem Jahr mit seinem Auto mit drei schlittelnden Kindern kollidiert.
  • Ein 14-Jähriger wurde dabei lebensgefährlich verletzt.
  • Die Staatsanwaltschaft beschuldigte den Autofahrer der fahrlässigen schweren Körperverletzung.
  • Der Autofahrer wurde nun vom Bezirksgericht Rheinfelden freigesprochen.

«Ich denke nicht, dass ich etwas falsch gemacht habe», hat sich der Beschuldigte vor Gericht verteidigt. Er kenne die Stelle gut, an der der Unfall passiert ist. Er habe die Kinder nicht sehen können. Er sei auch nicht zu schnell gefahren und habe gut aufgepasst.

Wir hätten das Urteil sicher weitergezogen.
Autor: Serge Flury Anwalt des Beschuldigten

Das Bezirksgericht Rheinfelden hat den 52-Jährigen freigesprochen. Eine Rekonstruktion des Unfalls habe gezeigt, dass er die Kinder auf ihren «Füdlibobs» wirklich nicht hatte sehen können. Der Weg sei in der Gemeinde auch nicht als Schlittelweg bekannt. Zum Glück sei nicht noch etwas Schlimmeres passiert, sagte die Gerichtspräsidentin. Das Wichtigste sei, dass es den Kindern mittlerweile wieder besser gehe.

Die Verteidigung ist mit dem Urteil zufrieden. «Der Unfall hätte jedem Autofahrer passieren können», sagte Serge Flury, der Anwalt des Beschuldigten. «Wir hätten einen Schuldspruch garantiert ans Obergericht weitergezogen.»

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Darum wurde der Autofahrer freigesprochen.
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 28.02.2018.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 13 Sekunden.

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