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Solothurner Baugesetz Bürgerliche laufen Sturm, weil Enteignungen drohen

Bauprofile.
Legende: Wenn Bauland lange nicht bebaut wird, sollen Gemeinden einschreiten können, schlägt die Solothurner Regierung vor. Keystone

Wie kann erreicht werden, dass Gemeinden kein neues Bauland einzonen, aber trotzdem über genügend Land für neue Bauten verfügen? Diese Aufgabe müssen die Kantone nach dem Ja des Schweizer Stimmvolks zum Raumplanungsgesetz lösen, eine Abstimmung aus dem Jahr 2013.

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn will den Gemeinden dazu mehr Möglichkeiten geben. Im äussersten Fall sollen sie Landbesitzer enteignen können, wenn diese mehrere Jahre lang nicht bauen. So steht es im Entwurf zum geänderten Planungs- und Baugesetz.

Die Solothurner Parteien konnten sich bis Freitag zur Gesetzesrevision äussern. Ihre Meinungen gehen zum Teil diametral auseinander:

Pro

  • Vollständig einverstanden zeigt sich nur die CVP, die Partei des amtierenden Baudirektors. Enteignungen als letzte Möglichkeit seien ein gangbarer Weg. Gemeinderäte hätten dazu genügend Fingerspitzengefühl. Weil die Gemeinde enteignetes Land kaufen müsse, würde in der Regel die Gemeindeversammlung über den Kredit entscheiden. Damit sei die Massnahme demokratisch legitimiert.
  • Auch die SP stellt sich hinter die Gesetzesrevision. Hervorgehoben wird, dass jede Gemeinde selbständig entschieden könne, welche Massnahme sie ergreifen will. Die alles immer unter dem Gesichtspunkt des überwiegenden Interesses.

Kontra I

  • Mit scharfen Worten kritisiert die SVP die Revision. Die Rede ist von «Zwangswerkzeugen», mit welchen die Gemeinden unbescholtene Bürger bevormunden könnten und von Diebstahl von Privateigentum. Zudem könne jede Gemeinde das Gesetz anders auslegen, was zu willkürlichen Entscheiden führe. Die SVP will sich «mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln» gegen die Revision wehren.
  • Auch die FDP zeigt sich nicht einverstanden. Eine Enteignung von Landbesitzern lasse sich nicht rechtfertigen. Die Eigentumsgarantie stehe auf dem Spiel. Das übergeordnete Interesse sei im Falle von Ortsentwicklungsfragen nicht gross genug, um solche Massnahmen zuzulassen. Sinnvoll sei hingegen eine vertraglich vereinbarte Baupflicht innerhalb von 5 bis 10 Jahren.

Kontra II

  • Die Grünen begrüssen laut ihrem Schreiben grundsätzlich die Änderungen. Sie verlangen aber verbindliche Formulierungen. Gemeinden sollen nicht nur eingreifen können, sie sollen dazu verpflichtet werden. Es soll «Untätigkeit […] durch kurzsichtige, lokale und kleinräumige Interessen» im Gemeinderat vorgebeugt werden. Wenn eine Gemeinde Bauland nicht enteignet (und damit selber kauft), soll dies vom Kanton bewilligt werden müssen.

Die Parkplatz-Thematik

Situation im Aargau

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Auch die Aargauer Regierung schickte ein strengeres Baugesetz in die Vernehmlassung. Die wie im Kanton Solothurn angedachte Möglichkeit zur Enteignung und die Baupflicht innerhalb einer bestimmten Frist wurden auch hier von bürgerlicher Seite stark kritisiert. Die Baupflicht gelangte nur in abgeschwächter Form ins neue Gesetz.

Im revidierten Solothurner Baugesetz wird auch geregelt, dass Gemeinden unterirdische Parkmöglichkeiten verlangen können anstelle überirdischer Parkplätze. SP und Grüne plädieren hier für strengere Regeln, damit möglichst wenig Land für Parkfelder verbaut wird.

Die CVP setzt sich auch in diesem Punkt für die vorgesehene «Kann-Formulierung» ein. Die FDP findet, die Gemeinden hätten bereits heute genügend Möglichkeiten, um hier einzugreifen. Der entsprechende Abschnitt soll gestrichen und die gesamte Vorlage zurückgezogen werden.

Der SVP geht der Vorschlag erneut zu weit. Die Verlegung von Parkplätzen unter die Erde verbrauche viel «graue Energie» für Bau und Transport. Und dies könne nicht im Sinn der Regierung sein.

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