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Aargau Solothurn Bundesgericht schliesst Akte zu Solothurner Millionenbetrug

Eine Frau, die ausländische Anleger um Millionen gebracht hat, muss wirklich für sechs Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht bestätigt damit ein Urteil des Solothurner Obergerichts. Besonders naive Opfer seien kein Grund zur Strafmilderung, so die Richter in Lausanne.

Eingang zum Bundesgericht
Legende: Die Bundesrichter haben den wohl grössten Solothurner Betrugsfall nun abgeschlossen. Keystone

Eine 59-jährige Deutsche, die zusammen mit einem Solothurner Treuhänder rund 28 Millionen Franken Anlagegelder veruntreute, muss für sechs Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Frau gegen das verschärfte Urteil des Solothurner Obergerichtes ab.

Die Frau war vom Obergericht im September 2013 schuldig gesprochen worden und zwar des gewerbsmässigen Betrugs, der mehrfachen qualifizierten Veruntreuung sowie der mehrfachen Geldwäscherei. Das Obergericht erhöhte die Freiheitsstrafe um ein halbes Jahr.

Das Amtsgericht Solothurn-Lebern hatte die Frau Anfang 2012 zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Die Frau und die Staatsanwaltschaft hatten das Urteil der ersten Instanz weitergezogen. Für den mittlerweile pensionierten Solothurner Treuhänder reduzierte das Obergericht die Strafe von vier auf drei Jahre. Der Mann habe eine untergeordnete Rolle beim Anlagebetrug gespielt, hielt das Obergericht fest.

Anleger arglistig getäuscht

Ein grosser Fall für Solothurn

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Der Anlagebetrug hatte die Solothurner Untersuchungsbehörden und Gerichte gefordert. Allein die Untersuchungsakten füllen 251 Bundesordner.

Die Deutsche wehrte sich mit einer Beschwerde beim Bundesgericht gegen die Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Sie wollte einen Freispruch vom Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs und der mehrfachen Geldwäscherei erreichen. Sie forderte eine Strafe von höchstens drei Jahren.

Das Bundesgericht aber stützt das Urteil des Obergerichtes. Die Anleger seien arglistig getäuscht worden, heisst es im am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Die Frau und der Mann hätten ihre nach aussen ausgesprochen seriös wirkende Geschäftstätigkeit durch umfangreiche betrügerische Machenschaften untermauert.

Millionenverlust für die Opfer

An der Arglist des betrügerischen Handelns ändere der Umstand nichts, dass sich einzelne Anleger des spekulativen Charakters der Geschäfte bewusst gewesen seien. Auch wenn sich das Handeln der Opfer «durch ein erhebliches Mass an Naivität» aufzeichne, könne dies nicht dazu führen, dass der Täter straflos ausgehe.

Die Deutsche und der Treuhänder hatten zwischen 2002 und 2006 rund 28,4 Millionen Franken Anlagegelder entgegengenommen. Sie gaukelten den zumeist ausländischen Geldgebern sichere Vermögensanlagen vor und versprachen hohe Renditen. 46 Personen und Gruppen verloren insgesamt 17,5 Millionen Franken.

Auslöser für Anklage gegen die Post

Eine Postangestellte bezahlt Bargeld aus.
Legende: Das Bundesgericht stützt das Solothurner Obergericht: Es geht um Millionenbetrug, auch über die Post abgewickelt. Keystone

Die Machenschaften flogen 2006 auf, weil die Meldestelle für Geldwäscherei auf einen Barbezug des Treuhänders in der Höhe von 4,6 Millionen Franken aufmerksam geworden war. Das Geld war auf einer Poststelle in Solothurn abgehoben worden. Zwei Anleger aus Holland hatten wenige Tage zuvor 5 Millionen Franken auf das PC-Konto überwiesen. Die Bargeldauszahlung hatte für die Schweizerische Post strafrechtliche Konsequenzen.

Im April 2011 sprach das Amtsgericht Solothurn-Lebern die Post der Geldwäscherei schuldig und verhängte eine Busse von 250'000 Franken. PostFinance ist damit das erste wegen Geldwäscherei verurteilte Schweizer Finanzunternehmen. Die Post zog das Urteil ans Solothurner Obergericht weiter. Der Fall ist noch hängig.

Audio
Solothurner Millionenbetrug wird ad acta gelegt (13.08.14)
01:30 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 30 Sekunden.

Das Amtsgericht hatte PostFinance vorgeworfen, im Vorfeld der hohen Barauszahlung keine Abklärungen vorgenommen zu haben. Der Richter sah es als erwiesen an, dass das Geld unsauberer Herkunft gewesen war.

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