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Bundesgericht Therapiestopp für Aargauer Sextäter ist zulässig

Das Bundesgericht hat nichts dagegen, dass ein Gefängnis-Insasse nicht mehr ambulant therapiert wird.

Der 54-jährige Mann sitzt für sechs Jahre im Gefängnis. Er ist 2016 für eine ganze Reihe von Straftaten verurteilt worden. Unter anderem hatte er Sex mit Mädchen im Alter von 13 und 15 Jahren.

Zusätzlich zur Gefängnisstrafe hatte das Bezirksgericht Bremgarten (AG) eine ambulante Behandlung angeordnet. Der Kanton Aargau hat die Therapie im Februar aber gestoppt – wegen Aussichtslosigkeit.

Das Bundesgericht stützt nun diesen Entscheid. Eine Expertise, die der Kanton zur Aussichtslosigkeit hatte machen lassen, sei schlüssig.

Narzisstisch, paranoid, dissozial

Die Expertise war zu folgendem Schluss gekommen: Die ambulante Behandlung sei nicht intensiv genug, um Therapieerfolge zu erzielen. Selbst nach 61 Stunden Psychotherapie sei der Mann nicht in der Lage, mit seinen Opfern mitzufühlen. Er gebe sich in den Sitzungen nur vordergründig angepasst.

Der Mann verfügt gemäss Gutachten über eine narzisstische Persönlichkeitsstörung. Es seien auch dissoziale, paranoide und manipulative Persönlichkeitszüge auszumachen. Zudem bestehe ein mittleres bis hohes Rückfallrisiko.

Der Kanton Aargau hat die Staatsanwaltschaft nun ersucht, eine stationäre Massnahme zu beantragen, eine sogenannte kleine Verwahrung. Dort könnte der Mann intensiver behandelt werden und käme weniger schnell frei.

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Therapie-Abbruch war richtig
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 23.07.2018.
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