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Aargau Solothurn Die Aargauer KESB soll «näher zu den Leuten»

Sie trifft weitreichende Entscheidungen bei zum Teil sehr privaten Problemen: Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB. Immer wieder gibt es Kritik. Im Aargau soll die KESB ihre Urteile nun besser kommunizieren und enger mit den Gemeinden zusammen arbeiten.

Die Aargauer Regierung legt dem Kantonsparlament Optimierungsmassnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz vor. Der Grosse Rat selber hatte diese Verbesserungen gefordert.

Das tut die KESB

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Legende: Colourbox

Im Aargau sind die KESB ein Teil der Familiengerichte, einer Abteilung der Bezirksgerichte. Ist das Wohl eines Kindes gefährdet, trifft die KESB notwendige Massnahmen (z.B. Obhutsentzug). Ebenso ordnet die KESB z.B. eine Beistandschaft an, wenn eine erwachsene Person urteilsunfähig wird und ihre Angelegenheiten nicht mehr selber besorgen kann.

Die Vorschläge bestehen aus Standardisierungen und Vereinheitlichungen an den elf Familiengerichten. Dies betrifft vor allem die Berichts- und Rechnungsprüfungen der Beiständinnen und Beistände, die Entscheidbegründungen und die Gerichtskosten.

Entscheide mündlich begründen...

Die Massnahmen legen bei der Entscheideröffnung vermehrt Gewicht auf das Gespräch mit den Betroffenen. Die Praxis habe gezeigt, dass die Massnahmen dadurch besser verstanden und akzeptiert würden, schreibt die Regierung dazu in ihrer am Freitag veröffentlichten Botschaft.

... und die Gemeinden informieren

Die Familiengerichte sollen die Gemeinden künftig über Gefährdungsmeldungen von Drittstellen und Drittpersonen informieren. Damit können die Gemeinden ihre für das Verfahren relevanten Kenntnisse an die Familiengerichte weiterleiten.

Zudem soll das Instrument der Vorabklärung gesetzlich verankert werden. Damit können die Familiengerichte wenn nötig bei den Gemeinden sachdienliche Informationen zu einer Gefährdungsmeldung abholen. Erfährt das Familiengericht, dass sich die hilfsbedürftige Person freiwillig helfen lässt, kann das Verfahren bereits im Anfangsstadium abgeschlossen werden.

Gesetze müssen geändert werden

Für die Umsetzung eines Teils dieser Optimierungsmassnahmen sind Gesetzesänderungen nötig. Deshalb wird dem Aargauer Grossen Rat der Entwurf zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und zum Partnerschaftsgesetz zur ersten Beratung unterbreitet wird.

Die Vorschläge zur Optimierung im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts seien im Anhörungsverfahren auf sehr grosse Zustimmung gestossen, schreibt die Regierung. Insbesondere seien sie von der Gemeindeammänner-Vereinigung, vom Verband Aargauer Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber und einer Vielzahl von Gemeinden integral begrüsst worden.

Audio
Neuerungen bei den Familiengerichten im Aargau (14.10.2016)
01:28 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 28 Sekunden.

Änderungen ab 2018 in Kraft

Vor rund zwei Jahren hatte der Grosse Rat den Regierungsrat und die Justizleitung beauftragt, zusammen mit den Gemeinden Verbesserungsvorschläge im Bereich der Verfahrensabläufe des Kindes- und Erwachsenenschutzes zu erarbeiten. Da es sich um eine Verbundaufgabe zwischen Kanton und Gemeinden handelt, wurde eine paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe eingesetzt.

Die erste Beratung der Gesetzesänderungen im Grossen Rat soll noch dieses Jahr erfolgen. Die zweite Beratung ist für das erste Halbjahr 2017 vorgesehen. Laut Fahrplan der Regierung sollen die Änderungen Anfang 2018 in Kraft treten.

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