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Aargau Solothurn Die letzte Bastion fällt: Oberwil-Lieli erhält Kehrichtgebühren

Es war die letzte Gemeinde im Kanton Aargau, die überhaupt keine Kehrichtgebühren erhob: Oberwil-Lieli. Am Freitagabend nun hat die Gemeindeversammlung ein neues Gebührenreglement beschlossen. Damit fällt die letzte Bastion im Kanton.

Eine Grundgebühr für Grüngut und Abfall, dazu Sackgebühren: So verrechnen die meisten Gemeinden im Aargau die Entsorgung des Mülls. Ab 1. Januar 2015 auch die Gemeinde Oberwil-Lieli am Mutschellen. Die Gemeindeversammlung hat am Freitag mit grossem Mehr einem neuen Reglement zugestimmt.

«Zückerli» Steuersenkung

Bisher galt Oberwil-Lieli als letzte Gemeinde im Kanton, in der die Müll-Entsorgung ausschliesslich mit Steuergeldern finanziert wurde. Ein Zustand, der seit einem Bundesgerichtsurteil vor Jahren eigentlich illegal war. Nun hat die Gemeinde also eingelenkt und die Vorgaben aus Lausanne umgesetzt.

Die Einwohnerinnen und Einwohner von Oberwil-Lieli müssen künftig eine Gebühr von 180 Franken pro Jahr berappen, zusätzlich eine Sackgebühr von 1.20 Franken pro Gebinde. Allerdings: Der Gemeinderat hat dem Stimmvolk ein «Zückerli» versprochen. Bereits im nächsten Jahr soll der ohnehin rekordtiefe Steuerfuss von 65 Prozent noch einmal gesenkt werden – auf 62 Prozent.

Audio
Neues Abfallreglement in Oberwil-Lieli (29.11.2014)
01:52 min
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Ein langer Kampf im Aargau

Oberwil-Lieli war nicht die einzige Gemeinde, die sich jahrelang gegen den Beschluss der Lausanner Richter widersetzte. Auch andere Gemeinden haben erst in letzter Zeit ihre Reglement angepasst. Erst vor einer Woche stimmte zum Beispiel Arni im Freiamt einem konformen Reglement zu.

Inzwischen verlangen alle Aargauer Gemeinden also Gebühren für die Kehricht-Entsorgung. Einzelne Gemeinden wie beispielsweise Spreitenbach erfüllen die Normen trotzdem noch nicht ganz. Denn die Weisung lautet: Es braucht verursachergerechte Gebühren. Eine pauschale Grundgebühr reicht also nicht, es müssten auch Sackgebühren erhoben werden.

Beim Kanton geht man davon aus, dass die betroffenen Gemeinden ihre Reglement demnächst ebenfalls noch anpassen werden.

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