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Aargauer Gemeindefinanzen Die Regierung will nicht mehr alle Aargauer Dorf-Budgets prüfen

Weniger Arbeit für die Kantonsverwaltung und mehr Eigenverantwortung bei den Gemeinden: Das soll das neue Gemeindegesetz bringen. Die Regierung findet es nämlich unnötig, dass die Verwaltung jährlich jedes Budget und jede Rechnung der Gemeinden überprüft.

Es gibt Aargauer Gemeinden, die ihre Buchhaltung im Griff haben, ebenso wie ihre Finanzen. Und es gibt Gemeinden, die vom Kanton eher als Sorgenkinder betrachtet werden. Um Letztere will sich die Aargauer Kantonsverwaltung künftig stärker kümmern – und andere nicht mehr unnötig korrigieren.

Abrechnung, wobei eine Zahl rot eingekreist ist. Daneben liegt ein Rotstift.
Legende: Stimmen die Zahlen im Budget? Solche Fragen sollen die Gemeinden künftig in erster Linie selber klären (Symbolbild). Colourbox

Grosse Kontrolle nicht nötig

Die Regierung will nämlich nicht mehr ganzflächig alle Rechnungen und Budgets der 213 Gemeinden prüfen und genehmigen. Das sei bereits aufgrund der neuen Rechnungslegung (HRM2) nicht mehr nötig. Deshalb strebt die Regierung eine Gesetzesänderung an und schickt diese bis im März 2017 in die Vernehmlassung.

Bei der Gemeindeammänner-Vereinigung kommt das grundsätzlich gut an. «Die Gemeinden leisten bis jetzt schon gute Arbeit», erklärt auf Anfrage die Präsidentin der Vereinigung, Renate Gautschy. Allerdings könnte es für einige Gemeinden künftig teurer werden.

Finanzielle Auswirkungen

Manche Gemeinden hätten sich bis anhin auch ein Stück weit darauf verlassen, dass der Kanton die Buchhaltung noch anschaut und prüft. Weil das künftig nicht mehr passiert, müssten wohl manche Gemeinden künftig ihre Buchhaltung von aussen prüfen lassen, beispielsweise von einem Treuhänder.

Die Gesetzesänderung wird aber auch beim Kanton Auswirkungen haben. Auf Anfrage heisst es, dass dadurch weniger Aufwand in der Verwaltung entstehen würde. Es könnte eine 100-Prozent-Stelle eingespart werden, so Yvonne Reichlin-Zobrist, Leiterin der Gemeindeabteilung beim Kanton Aargau.

Wenn alles nach Plan läuft, soll die Gesetzesänderung per 2019 im Kanton Aargau in Kraft treten, heisst es in einer Medienmitteilung.

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