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Aargau Solothurn Dottikon zieht wegen Erbschaft nicht vors Bundesgericht

Der Gemeinderat von Dottikon hat entschieden: Er macht keine Beschwerde in Lausanne. Es geht um eine Erbschaft, die der Gemeinde vermacht wurde, die am Schluss aber ans Behindertenheim St. Josef in Bremgarten ging. Unklar ist, um wie viel Geld es eigentlich geht.

Zu teuer, zu unsicher: Der Gemeindrat von Dottikon macht keine Beschwerde beim Bundesgericht in Lausanne. Das bestätigt Gemeindeschreiber Michael Schaeren gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn von Radio SRF.

Schweizer Banknoten schön angeordnet.
Legende: Die Erbschaftsgeschichte wird den Gemeinderat Dottikon noch länger beschäftigen. Colourbox

Es geht um eine grössere Erbschaft. Ein ehemaliger Dottiker vermachte sein ganzes Vermögen der Gemeinde, sofern er dort begraben wird und sofern die Gemeinde für ihn eine Gedenktafel aufstellt. Beide Bedingungen sind unterdessen erfüllt.

Gerichtskosten nicht budgetiert

Ein Gericht sprach die Erbschaft dennoch dem Behindertenheim St. Josef in Bremgarten zu, weil die Gedenktafel zu spät aufgestellt worden sei. Diesen Entscheid hätte der Gemeinderat beim Bundesgericht in Lausanne anfechten können. Er verzichtet aber darauf. Gemeindeschreiber Michael Schaeren: «Das kann Kosten verursachen. Diese sind aber nicht budgetiert.»

Audio
Interview Gemeindeschreiber Michael Schaeren (14.10.2013)
05:53 min
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 53 Sekunden.

Der Gemeinderat sucht nun eine aussergerichtliche Lösung. Dazu muss er aber zuerst einmal wissen, um wie viel Geld es eigentlich geht. Bis jetzt war immer die Rede von 618'000 Franken. Doch dieser Betrag stammt aus einer Steuerveranlagung des Verstorbenen aus dem Jahr 2011. Ein Notariat muss nun klären, wie gross die Erbschaft momentan wirklich ist. Die Zahlen sollen bis Ende Jahr vorliegen.

Wer bekommt wie viel Geld?

Dann will der Gemeinderat mit der Behinderten-Stiftung einen Kompromiss aushandeln. Ein Teil der Erbschaft soll in Bremgarten bleiben, den anderen Teil soll Dottikon erhalten.

Und dann? Das Geld wandert nicht einfach in die Gemeindekasse. Der Verstorbene hat nämlich verfügt, dass das Geld nur für die Ausbildung armer Kinder verwendet werden darf. Um allfällige Berechtigte zu finden, muss die Gemeinde eine spezielle Kommission schaffen. Ob diese das Geld dann auch wirklich ausgeben kann, ist momentan noch eine offene Frage.

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