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Aargau Solothurn Dreifachmörder von Wohlen bleibt hinter Gittern

Der verurteilte Dreifachmörder von Wohlen kommt nicht bedingt frei. Er wurde 2003 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Auch wenn er 15 Jahre seiner Strafe verbüsst hat, bleibt er im Gefängnis. Das hat das Bundesgericht entschieden.

Der Mordfall:

  • Der Mann hatte im Oktober 2000 iwillkürlich drei Frauen auf brutale Art und Weise getötet.
  • Passiert ist es im Personalhaus eines Nachtclubs in Wohlen.

Das höchste Gericht will nun keine bedingte Entlassung bewilligen. Es bestätigt das Vorliegen eines Rückfallrisikos. Das Bezirksgericht Bremgarten verurteilte den Täter zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe. Zudem verwies es ihn für 15 Jahre des Landes.

Bedingte Entlassung wäre möglich, aber...

Unterdessen hat der Verurteilte 15 Jahre seiner Strafe abgesessen. Damit wäre gemäss den gesetzlichen Bestimmungen erstmals eine bedingte Entlassung möglich. Weil dem Mann mit dominikanischen Wurzeln keine positive Prognose gestellt wird, kommt er jedoch nicht frei.

Keine Rolle spielt dabei, dass der Mann die Schweiz verlassen müsste. Wie das Bundesgericht in seinem am Donnerstag publizierten Urteil festhält, sei der Schutz der Bevölkerung nicht an die Landesgrenzen gebunden.

Aggression und Gewalt

Es bestehe nach wie vor eine hohe Aggressions- und Gewaltbereitschaft beim Mann, so steht es im aktuellen Gerichtsurteil. Erschwerend kommt gemäss Gericht hinzu, dass der Mann seit Jahren eine starke Neigung zum Missbrauch von Suchtmitteln habe.

Im psychiatrischen Gutachten wurde zudem festgestellt, dass er eine unterdurchschnittliche Intelligenz, mangelhafte Strategien für Konfliktlösungen und eine mangelhafte Empathie habe.

Video
Dreifachmord Wohlen
Aus Schweiz aktuell vom 15.12.2003.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 16 Sekunden.

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