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Einführung Mehrfachstimmrecht «One man, one vote» gilt nicht mehr

In Solothurner Zweckverbänden kann ein Gemeinde-Delegierter künftig mehrere Stimmen abgeben. Das hat das Kantonsparlament beschlossen. Die Forderung war umstritten.

Was ist das Problem? In vielen Gemeinden herrscht Personalnotstand. Sie finden nicht mehr genügend Leute, um alle Ämter zu besetzen, zum Beispiel Delegierte in Zweckverbänden.

Was sind Zweckverbände? Wenn sich mehrere Gemeinden zusammentun, um eine Aufgabe zu erledigen, gründen sie oft einen Zweckverband, zum Beispiel für den Zivilschutz oder die Sozialhilfe. Die einzelnen Gemeinden haben dann je nach Grösse eine unterschiedliche Anzahl Delegierte im Zweckverband.

Was wird ändern? Künftig kann eine Solothurner Gemeinde nur noch einen einzigen Delegierten bestimmen, der dann im Zweckverband mehrere Stimmen abgeben kann. Das Kantonsparlament hat dies am Mittwoch beschlossen.

Wer hatte die Idee? Der Vorschlag kam von FDP-Kantonsrätin Verena Meyer (Mühledorf) und wurde vom Gemeindeverband unterstützt. Meyer verspricht sich davon, dass Gemeinden einfacher genügend Personen finden, die sich als Delegierte zur Verfügung stellen.

Audio
Pro und Contra Mehrfachstimmrecht
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 12.09.2018.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 44 Sekunden.

Was sagen die Befürworter? 67 Kantonsräte unterstützten das Anliegen. Das Hauptargument: Delegierte in Zweckverbänden können nicht stimmen, wie sie wollen, sondern müssen die Instruktionen ihres Gemeinderats befolgen. Deshalb macht es keinen Sinn, mehrere Delegierte zu entsenden.

Was sagen die Gegner? 24 Kantonsräte waren gegen das Anliegen. Das Hauptargument: Delegierte in Zweckverbänden können sich sehr wohl auch ohne Instruktionen an Diskussionen beteiligen und dadurch Einfluss nehmen. Deshalb sei die persönliche Präsenz wichtig. Das Mehrfachstimmrecht sei undemokratisch.

Wie geht es weiter? Da im Parlament mehr als zwei Drittel der Kantonsräte der Gesetzesänderung zugestimmt haben, kann diese ohne weitere Abstimmung in Kraft treten. Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2019 können Solothurner Zweckverbände das Mehrfachstimmrecht einführen, sie müssen aber nicht.

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