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Finanziert der Kanton die Kantonsarchäologie nicht mehr aus dem Lotteriefonds?
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 07.10.2019. Bild: ZVG / Kantonsarchäologie Solothurn
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Erneuter Anlauf Kommt die Solothurner Kantonsarchäologie ins ordentliche Budget?

So ist die Situation heute: Die Frage, wofür Kantone die Lotteriegelder ausgegeben sollen, führt immer wieder zu Diskussionen. Im Kanton Solothurn wird heute zum Beispiel die Kantonsarchäologie und Denkmalpflege zu einem grossen Teil mit Geldern des Lotteriefonds finanziert. Das ist aber umstritten, denn Lotteriegelder sollten eigentlich für Projekte mit einem gemeinnützigen Zweck und vor allem nicht einfach für normale Kantonsaufgaben verwendet werden.

Das könnte sich ändern: Wer das Buch «Überprüfung der Staatsbeiträge 2019» liest, wird hellhörig. In diesem über 300 Seiten dicken Werk listet die Solothurner Regierung genau auf, für was der Kanton Geld ausgibt und wie es in den nächsten Jahren weitergehen soll. Im Bereich Archäologie und Denkmalpflege heisst es, dass die Finanzierung grundsätzlich überprüft werden soll. Das heisst, dass die beiden Bereiche künftig nicht mehr über den Lotteriefonds sondern über das ordentliche Budget finanziert werden könnten.

Grabungsfeld
Legende: Blick auf die Ausgrabung eines frühmittelalterlichen Gräberfeldes im Stadtzentrum von Grenchen. Aufnahme: Februar 2014. ZVG / Kantonsarchäologie Solothurn

Pro und Contra: Archäologie und Denkmalpflege sind ordentliche Staatsaufgaben, deshalb kann man argumentieren, dass sie auch in das ordentliche Budget gehören. Auf der anderen Seite ist es finanzpolitisch einfacher, wenn diese Posten durch den Lotteriefonds finanziert werden, der das Budget nicht belastet. Dies dürfte auch weiterhin das entscheidende Argument sein, deshalb wird sich auch kaum etwas ändern.

Das wären die Folgen: Wird die Kantonsarchäologie und Denkmalpflege ins ordentliche Budget integriert, hätte dies Vor- aber auch Nachteile, sagt Bernardo Albisetti, Departementssekretär des Bau- und Justizdepartements. Ein Nachteil wäre zum Beispiel, dass beim ordentlichen Budget auch der Spardruck höher sein könnte. Das heisst, das Parlament könnte Gelder für Ausgrabungen und die Denkmalpflege jederzeit kürzen. Wenn das Geld dafür aus dem Lotteriefonds kommt ist dies nicht möglich.

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