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Aargau Solothurn Ex-Partnerin in Trimbach vor Kindern erstochen: 19,5 Jahre Haft

Ein 42-jähriger Mann ist vom Amtsgericht Olten-Gösgen SO wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 19,5 Jahren verurteilt worden. Der Eritreer hatte 2013 seine eritreische Ex-Partnerin brutal erstochen. Motiv: Krankhafte Eifersucht und Machtanspruch.

Der Mann hatte die Frau nach einem Streit am Abend des 17. Oktober 2013 mit über 20 Messerstichen in Trimbach SO brutal niedergestreckt. Bei der Bluttat in der Wohnung des Opfers waren ihre zwei gemeinsamen Kinder im Alter von drei und sechs Jahren anwesend gewesen.

Der Mann habe «mit kaum zu übertreffender Gefühlskälte» gehandelt, sagte der Gerichtspräsident am Mittwoch bei der ausführlichen Urteilsbegründung. Der Mord habe «sadistische Züge». Dem Mann fehle «jegliche soziale Empfindlichkeit». Das Wohlbefinden der Kinder habe ihn nicht interessiert. Das Gericht sprach den beiden Kindern eine Genugtuung von je 70'000 Franken zu.

Versuchter Suizid nach Tat

Täter kommt in Sicherheitshaft

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  • Staatsanwaltschaft forderte für den Angeklagten eine Verurteilung wegen Mordes und eine Freiheitsstrafe von 19 Jahren. Auch sollte der Mann verwahrt werden.
  • Pflichtverteidiger plädierte auf eventualvorsätzliche Tötung und eine Freiheitsstrafe von acht Jahren. Die Tat sei im Affekt erfolgt.

Das Paar hatte sich mehrmals getrennt. Der Mann hatte die Frau wiederholt bedroht und geschlagen. Am Abend der Tat fuhr er nach Trimbach in die Wohnung der Frau. Es kam erneut zum Streit und die Frau wehrte sich gegen den Mann. Sie wollte nichts mehr von ihrem Ex-Partner wissen.

Der sehr eifersüchtige Mann, der sich als allmächtiges Familienoberhaupt sah, stach mit einem Klapp- und einem Küchenmesser wie die wild auf das Opfer ein. Die Schreie der Frau und der Kinder riefen die Nachbarn auf den Plan. Blutüberströmt konnte die Frau die Türe noch öffnen. Letztlich kam jede medizinische Hilfe zu spät. Der Mann versuchte nach der Tat, sich das Leben zu nehmen. Die Solothurner Kantonspolizei verhaftete den Täter.

Der Eritreer gab sich vor Gericht wenig einsichtig und versuchte zu stören. Er kommt in Sicherheitshaft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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