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Fahrlässige Tötung Allergischer Schock bei Kunden: Apothekerin verurteilt

  • Eine alleinerziehende Mutter starb an einem allergischen Schock, nachdem sie ein Medikament gegen starken Husten eingenommen hatte.
  • Ein Hausarzt und eine Apothekerin – beide mit viel Berufserfahrung – mussten sich deswegen vor dem Bezirksgericht Kulm verantworten.
  • Der Hausarzt wurde freigesprochen. Er habe seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt, so das Urteil.
  • Die Apothekerin hingegen wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Ausserdem muss sie den Kindern der Verstorbenen eine Genugtuung von 50'000 Franken zahlen.

Was ist passiert? Eine Frau hatte starken Husten, geht zu ihrem Hausarzt und bekommt von ihm ein Medikament verschrieben. Sie holt es in einer Apotheke ab und stirbt kurz darauf an einem allergischen Schock. Die Frau hatte eine Antibiotika-Allergie.

Wie konnte es so weit kommen? Die Anklage warf dem Hausarzt vor, er hätte von der Allergie der Frau wissen müssen, da er bereits seit einem Jahr der Hausarzt der Frau gewesen war. Spätestens die Apothekerin hätte aber reagieren müssen. In den Computern der Apotheken gibt es ein Warnsystem, das Alarm schlägt, wenn man ein Medikament an eine Person mit Allergie rausgeben möchte.

Warum erhielt die Frau das Medikament trotzdem? Vor Gericht sagte die Apothekerin aus, sie habe den Alarm gesehen. Aber im System sei auch erwähnt, dass die Kundin das Medikament schon einmal erhalten habe. Und auf Nachfrage habe die Kundin gesagt, sie habe das Medikament gut vertragen.

Wie hat das Gericht den Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung begründet? Die Apothekerin hätte zwingend beim Hausarzt nachfragen müssen, so das Gericht. Da sie das nicht getan habe, habe sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt. Apotheken seien dazu da Rezepte zu prüfen und nicht nur um Medikamente zu verkaufen.

Warum wurde der Hausarzt frei gesprochen? Der Hausarzt betonte während der Verhandlung, dass er nichts von der Antibiotika-Allergie gewusst habe. Auch habe die Patientin ihre Krankenakte nicht vom früheren Hausarzt zu ihm gebracht.

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