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Aargau Solothurn Fall Nicky Hoheisel ist definitiv erledigt: Beschwerde abgewiesen

Der Prozess um die tödliche Schlägerei vor der Aarauer Disco Kettenbrücke im Juli 2007 wird nicht neu aufgerollt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des rechtskräftig zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilten Täters abgewiesen.

Der heute 25 Jahre alte Mann hatte seinem Kontrahenten vor der Disco Kettenbrücke in Aarau einen Faustschlag versetzt. Das Opfer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, sank bewusstlos zusammen und fiel ins Koma. Zwei Monate später starb der 19-Jährige im Spital.

Gutachten des IRM

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Fall Nicky Hoheisel ist definitiv erledigt (Marco Jaggi, 16.05.13)
01:31 min
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Der Schlägerei war eine Rempelei im Innern des Gebäudes vorausgegangen. Das Aargauer Obergericht verurteilte den Täter 2010 unter anderem gestützt auf ein Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Uni Bern (IRM) wegen fahrlässiger Tötung und schwerer Körperverletzung zu vier Jahren Freiheitsstrafe.

Das Gutachten war zum Schluss gekommen, dass Sauerstoffmangel als Folge des Faustschlages zum Tod des jungen Mannes geführt habe. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil 2011. Im vergangenen Herbst stellte der Verurteilte ein Gesuch um Wiederaufnahme des Verfahrens, welches vom Obergericht abgewiesen wurde.

Keine neuen Erkenntnisse

Der Betroffene hatte vergeblich argumentiert, dass ernsthafte Zweifel an der Vollständigkeit und Fundiertheit am Gutachten des IRM bestünden, da dem Gutachter die Akten der Intensivmedizin des Kantonsspitals Aargau nicht zur Verfügung gestanden hätten.

Zudem würden zwei in Europa führende Neurochirurgen bestätigen, dass die gutachterlichen Schlussfolgerungen zur Todesursache unhaltbar seien. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Betroffenen nun abgewiesen und den Entscheid des Aargauer Obergerichts bestätigt.

Laut den Richtern in Lausanne sind ihre Aargauer Kollegen zu Recht davon ausgegangen, dass das Gutachten des IRM auf vollständigen Unterlagen basiert. Auch die Meinungen der zwei Neurochirurgen zur Todesursache könnten die Beweisgrundlage nicht erschüttern.

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