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Schweizer Strafrecht Fall Starrkirch-Wil: Pädophiler bleibt vorerst frei

Ein Pädophiler hat zwischen 1999 und 2006 Kinder missbraucht. Der Fall Starrkirch-Wil machte Schlagzeilen. Der Täter wurde verurteilt und hat seine Strafe abgesessen. Nun geht es darum, ob der Mann verwahrt werden soll. Bis zu diesem Entscheid darf er sich frei bewegen. Ein verzwickter Fall.

Die Vorgeschichte: Der Mann hat mehrere Kinder geschändet. 2006 hat er in Starrkirch-Wil am hellichten Tag ein Mädchen in eine Baracke gelockt und missbraucht. Der Täter wurde zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, wegen versuchter Vergewaltigung, sexuellen Handlungen mit einem Kind und wegen sexueller Nötigung. Dazu kam eine stationäre Therapie.

Stand heute: Unterdessen hat der Sexualstraftäter seine Strafe abgesessen. Die vom Gericht verlangte stationäre Therapie kann vom Gesetz her nicht mehr verlängert werden. Laut Gutachten gilt der Mann als rückfallgefährdet. Und bei den Therapien machte er nicht mit.

Verweigerte Sicherheitshaft: Die Solothurner Staatsanwaltschaft wollte den Mann in Sicherheitshaft wissen, bis die neue Verhandlung über eine mögliche nachträgliche Verwahrung stattfindet. Der Mann wehrte sich rechtlich dagegen. Das Solothurner Obergericht sah keine rechtliche Grundlage für eine Sicherheitshaft und lehnte den Antrag ab.

Der neuste Entscheid: Die Solothurner Staatsanwaltschaft zieht das Urteil des Obergerichts nicht weiter, heisst es jetzt auf Anfrage von Radio SRF. «Wir sind der Auffassung, dass eine Beschwerde an das Bundesgericht gegen diesen Zwischenentscheid praktisch keine Aussicht auf Erfolg hätte», erklärt die Medienbeauftragte Conny Zubler den Entscheid. Damit kann sich der Mann frei bewegen, sicher bis zur Verhandlung über eine mögliche Verwahrung. Allerdings wird er durch die Behörden überwacht.

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