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Imposante Sammlung: Kanton Solothurn hat neu Richtlinien, wie man mit den Kunstwerken umgehen soll
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 25.06.2020. Bild: zvg/Thomas Ulrich
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Für 4000 Kunstwerke Richtlinien für Solothurner Bildersammlung

  • Der Solothurner Regierungsrat hat Richtlinien erlassen, um den Bestand der kantonalen Kunstsammlung für die kommenden Generation zu sichern.
  • Die Richtlinien legen das Vorgehen bei Anschaffungen, der Pflege und Erhaltung fest.
  • Zu den Beständen gehören Gemälde, Arbeiten auf Papier und Fotografien, Skulpturen und Objekte.
  • Viele hängen in verschiedenen Büros der Kantonsverwaltung, können dort aber auch beschädigt werden.

Was tun, wenn ein Kunstwerk beschädigt wird? Wer ist verantwortlich für die Sammlung des Kantons? Welche Werke kauft der Kanton Solothurn überhaupt? Was für Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass Werke abgegeben werden?

Alles Fragen, die im neuen Handbuch des Amts für Kultur und Sport des Kantons Solothurn beantwortet werden. Vorgaben gibt es auch zum Leihverkehr der Kunstwerke, also wenn z.B. ein Gemälde in einem Gebäude des Kantons aufgehängt werden.

Regeln für die Kunst

Um den Wert dieser Sammlung als kulturelles Erbe zu erhalten, gelte es, dieses verhältnismässig, sachgerecht und umsichtig in die Zukunft zu führen, heisst es in der Mitteilung. Die vom Regierungsrat erlassenen Richtlinien sind für alle Beteiligten verbindlich.

Bilder
Legende: Bilder, die nicht einfach verschwinden sollten, findet die Solothurner Regierung. zvg/Thomas Ulrich

Pro Jahr kauft der Kanton Solothurn für einen fixen Betrag aus dem Lotteriefonds Kunstwerke. Im 2020 seien dies 150'000 Franken, sagt Eva Inversini, Chefin des Amts fürs Kultur und Sport. Ausserdem kämen noch Kunstwerke hinzu, die im Rahmen von Bauprojekten realisiert würden.

Der Schwerpunkt der Sammlung liegt auf Werken von Solothurner Kunstschaffenden aus dem 20. und 21. Jahrhundert. Man werde die Sammlung noch genau analysieren, um Lücken zu finden und diese mit gezielten Zukäufen zu füllen.

Verkauf von Bildern: eine heikle Frage

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Ein Abschnitt der neuen Richtlinien widmet sich auch dem möglichen Verkauf oder der Abgabe von Kunstwerken. Eva Inversini betont aber, dass dies nur im Ausnahmefall überhaupt in Frage käme, etwa wenn es Werke gibt, die in der Sammlung doppelt vorhanden sind. Auf keinen Fall würden Bilder verkauft, um einen Gewinn zu erwirtschaften.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 17:30 Uhr;

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