Das Einkaufszentrum Gäupark in Egerkingen sei zum Teil illegal gebaut. Zu diesem Schluss kam das Solothurner Verwaltungsgericht 2012. Die Baukommission in Egerkingen hätte die Baubewilligung für den Gäupark Süd mit Migros-Läden nicht erteilen dürfen, hiess es zuvor beim Kanton. Die Baubewilligung für die Umnutzung des ehemaligen Melittagebäudes sei deshalb aufzuheben. Es brauche zusätzliche Prüfungen.
VCS brachte den Stein ins Rollen
Der Sachverhalt wurde durch den VCS im Jahre 2010 augedeckt, also sechs Jahre nach Erteilung der Baubewilligung und ein Jahr nach der Verfügung der Egerkinger Baukommission. Es brauche für die rund 3800 Quadratmeter Verkaufsfläche einen Gestaltungsplan und auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung, monierte der VCS nachträglich.
Bundesgericht stützt Migros
Die Gäupark-Besitzerin Migros Aare wehrte sich gegen den Verwaltungsgerichtsentscheid vor Bundesgericht und erhält nun Recht. Die Baubewilligung für die Umnutzung des ehemaligen Melitta-Gebäudes von 2004 ist gültig. Die Verkaufsflächen im südlichen Teil des Zentrums sind nicht illegal, so das Bundesgericht. Weitere Prüfungen sind nicht nötig.
VCS hat zu lange gewartet
Zwar sei bei der Erteilung der Baubewilligung 2004 formell nicht alles richtig gelaufen, so das Bundesgericht in seinem Urteil. Allerdings habe der VCS zu lange gewartet mit seiner Beschwerde. Das Gericht stützt sich dabei auf andere Bundesgerichtsurteilen zu ähnlichen Situationen.
Der VCS habe von der Umnutzung des ehemaligen Melitta-Gebäudes gewusst, so das Bundesgericht weiter. Der VCS sei mit dem Gebäude vertraut gewesen und hätte sich wehren können.Der VCS muss der Migros nun 8000 Franken für Gerichtskosten und als Entschädigung bezahlen.