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Die IV muss sich den Forderungen des Gerichts beugen
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 22.01.2019. Bild: Keystone
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Gefälligkeitsgutachten? Solothurner IV muss Gutachten definitiv herausrücken

Der Verdacht: Es solle ärztliche Gutachter geben, die von der IV so viele Aufträge erhalten, dass sie von ihr finanziell abhängig seien. Deshalb würden sie in ihren Berichten eher im Sinne der Versicherung und gegen eine Rente entscheiden.

Die Beschwerde: Stimmt dieser Verdacht? Der Solothurner Anwalt (und SVP-Kantonsrat) Rémy Wyssmann will dem nachgehen. Er verlangte von der kantonalen IV-Stelle Dutzende Einschätzungen von Gutachtern, die besonders viele Aufträge erhalten. Weil sich die IV-Stelle weigerte, ging er vor Gericht.

Das erste Urteil: Das Bundesgericht betonte im Juli 2018, dass im Kanton Solothurn das Öffentlichkeitsprinzip gelte und die Bürger ein Recht auf den Zugang zu amtlichen Dokumenten hätten. Die IV-Stelle dürfe sich nur weigern, «wenn ein so ausserordentlicher Aufwand zu bewältigen wäre, dass der Geschäftsgang der Behörde dadurch nahezu lahmgelegt würde». Ob der Aufwand zumutbar sei, solle das Verwaltungsgericht entscheiden.

Die Solothurner IV-Stelle

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Sie versteht sich nach eigenen Angaben als «bürgernaher Dienstleistungsbetrieb». Sie vollzieht die Invalidenversicherung (IV) im Kanton. Diese ist ein wichtiger Pfeiler der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung unter Einbezug der Eigenverantwortung beruflich und sozial einzugliedern. Die IV-Stelle des Kantons Solothurn ist eine Organisation des öffentlichen Rechts und seit 1995 von der kantonalen Verwaltung unabhängig.

Der grosse Aufwand: Die Solothurner IV-Stelle kann die Gutachten nicht einfach so herausgeben. Weil es darin persönliche Daten von Betroffenen hat, müssen Textpassagen zuerst anonymisiert werden. Die IV-Stelle rechnet mit einem Aufwand von einer halben Stunde pro Dokument. Der Aufwand sei insgesamt «immens» und werde noch steigen, weil künftig auch andere Anwälte die Herausgabe von Gutachten verlangen könnten.

Das zweite Urteil: Das Solothurner Verwaltungsgericht kommt nun zum Schluss: Es handle sich zwar «nicht um einen unerheblichen Aufwand, doch ist auch klar, dass dieser die IV-Stelle nicht gerade lahmlegen würde». Diese müsse dem Anwalt deshalb über 200 Gutachten aushändigen.

Warum nicht eine Statistik? Das Bundesgericht und das Solothurner Verwaltungsgericht empfehlen der IV-Stelle, in Zukunft eine Statistik zu führen, welche über die Ergebnisse von Gutachten Auskunft gibt. Das sei ebenfalls sehr aufwändig und spare keine Zeit, entgegnet die IV-Stelle. Es müssten so viele Daten erhoben werden, dass eine Statistik «ein nicht mehr handhabbares Ausmass» annehmen würde, argumentierte die IV vor dem Verwaltungsgericht.

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