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Wer haftet, wenn nach dem Bräteln der Wald brennt?
Aus Espresso vom 13.04.2018. Bild: Keystone
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Gefahr Waldbrand Wer haftet, wenn nach dem Cervelat-Bräteln der Wald brennt?

Am Sonntag ist im Solothurner Jura ein Feuer entfacht. Das Bräteln im Freien endete für eine Familie mit dem Schrecken. Der Wind verteilte nämlich die Glut des Feuers und entfachte einen Waldbrand. 50 Feuerwehrleute und ein Helikopter waren am Sonntag im Einsatz, 30 am Montag. Dann entfachte das Feuer nämlich erneut. Wer haftet in solchen Fällen? Die Versicherungsexpertin Monika Erb gibt Antworten.

SRF News: Wer zahlt wenn Dutzende Feuerwehrleute wegen meines Handelns im Einsatz sind?

Monika Erb, Schweizerische Mobiliar Versicherung: Ich kann als Verursacher haftbar gemacht werden. Bei leichter Fahrlässigkeit übernimmt die Versicherung. Wenn der Brand absichtlich oder grobfahrlässig gelegt wurde, übernimmt die private Versicherung nicht alles. Sie würde die Leistungen kürzen.

Diese Versicherung haben alle in der Schweiz?

Nein, sie ist nicht obligatorisch. Wir gehen aber davon aus, dass 90 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer eine private Haftpflichtversicherung haben.

Wie weiss man, ob ein Brand wegen grobfahrlässigen Handelns entstanden ist?

Man muss den Einzelfall prüfen. Wir verlangen den Brandrapport. Wenn elementare Vorsichtsmassnahmen ausgelassen wurden, dann ist das eher grobfahrlässig.

Wenn ein Feuerverbot gilt, sind die Versicherungen strenger?

Ja, dann ist man rascher bei einem grobfahrlässigen Handeln. Aber jedes Ereignis wird separat geprüft. Auch das Alter der Verursacher spielt eine Rolle. Wichtig ist sicher, dass man das Feuer beobachtet.

Man sollte das Feuer immer komplett löschen.

Man sollte die Feuerstelle nie verlassen, ohne das Feuer komplett zu löschen. Auch das Wetter, den Wind zum Beispiel, sollte man beachten.

Das Gespräch führte Andreas Brandt.

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Monika Erb über mögliche Haftungsfälle
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 09.04.2018.
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