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Mellinger Saisonnier-Baracke kann nicht als Asylunterkunft genutzt werden
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 29.10.2019. Bild: Keystone
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Gerichts-Entscheid Asylunterkunft Mellingen muss geräumt werden

  • Nachbarn der Asylunterkunft Mellingen haben vor dem Aargauer Verwaltungsgericht recht bekommen.
  • Eine ehemalige Saisonnierbaracke als Asylunterkunft umzunutzen, war nicht rechtens, sagt das Gericht.
  • Der Kanton schliesst die Unterkunft nun. Die dort lebenden 18 Personen werden in anderen Unterkünften untergebracht.

Seit Herbst 2016 betreibt der Kanton Aargau in einer ehemaligen Saisonnierbaracke in Mellingen eine Asylunterkunft. In der Gemeinde gab es von Anfang an Widerstand. Nun ist der Rechtsstreit beendet.

Zuerst war es die Gemeinde, die sich gegen die Pläne des Kantons wehrte. Während der Kanton der Meinung war, er müsse kein Baugesuch einreichen für die Umnutzung der Saisonnierbaracke, beharrte die Gemeinde auf einem Baugesuch.

Daraufhin erteilte der Gemeinderat 2018 die Baubewilligung. Einsprachen wies er ab. Die Wohnnutzung als Asylunterkunft stelle nur eine geringfügige Änderung dar gegenüber der ursprünglichen Nutzung als Unterkunft für Saison-Arbeiter, argumentierte der Gemeinderat. Dagegen wehrten sich wiederum Anwohner und legten Beschwerde ein.

Streitpunkt: Arbeitszone

Das Aargauer Verwaltungsgericht hat den Anwohnern nun recht gegeben und die Beschwerde gutgeheissen. Gemäss einer Mitteilung der Gemeinde Mellingen kritisiert das Gericht, dass die Unterkunft, die zum Wohnen genutzt wird, in der Arbeitszone liegt. Die Baracke liegt im Industriegebiet Gheid.

Der Gemeinderat Mellingen akzeptiert den Entscheid und zieht das Urteil nicht ans Bundesgericht weiter. Auch der Kanton verzichtet auf einen Weiterzug, wie es auf Anfrage heisst.

Der Kanton wird die Unterkunft nun schliessen. Die dort lebenden 18 Personen werden in anderen Unterkünften untergebracht.

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