Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Aargau Solothurn Goldenes Dach von Olten muss matt werden

Das Goldene Dach von Olten muss einen matten Farbanstrich erhalten. Zudem müssen die zu grossen Lukarnen verkleinert werden. So will es das Solothurner Verwaltungsgericht.

Das 2009 gebaute Goldene Dach von Olten ist mittlerweile weitherum bekannt. Das auffällige Dach ist z.B. von der Bahnlinie Olten-Oensingen aus gut zu sehen. Die Bauweise führte zu einem juristischen Streit zwischen dem Bauherr und der Oltner Baukommission. Streitpunkt war die Frage, ob das Dach in dieser Form und Farbe bewilligt sei oder nicht.

Zu viel Glanz: Das goldene Dach von Olten muss matt werden.
Legende: Zu viel Glanz: Das goldene Dach von Olten muss matt werden. SRF

Nun hat das Solothurner Verwaltungsgericht geurteilt, wie das «Oltner Tagblatt» am Donnerstag berichtete. Das Urteil, welches auch dem Regionaljournal Aargau Solothurn vorliegt, gibt der Stadt Olten sowie dem Kantonalen Bau- und Justizdepartement Recht. Demnach muss der Bauherr des Daches die Lukarnen massiv verkleinern. Zudem muss der goldene Anstrich durch einen matten Anstrich ersetzt werden.

Der Solothurner Baudirektor, Walter Straumann, begrüsst das Urteil, wie er gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn von Radio SRF sagte. Der Bauherr habe «krass» gegen die Baubewilligung verstossen. Hätte man das Dach akzeptiert, wäre dies auch ein falsches Signal gewesen und zwar an alle, die sich an die Baubewilligung halten.

Audio
Gericht verbietet goldenes Hausdach. (25.7.2013)
01:40 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 40 Sekunden.

Die Umgestaltung des Daches kommt den Bauherrn teuer zu stehen. Alleine der neue Anstrich dürfte um die 100‘000 Franken kosten. Das Verwaltungsgericht gibt für die Arbeiten nur wenig Zeit. Bereits bis Ende Jahr muss das Dach anders angestrichen und die Lukarne verkleinert werden

«Zur Herstellung des gesetzmässigen Zustandes wird Frist gesetzt bis 31. Dezember 2013», heisst es im Urteil des Solothurner Verwaltungsgerichtes. Der Bauherr kann das Urteil beim Bundesgericht noch anfechten.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel