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Aargau Solothurn Grosser Rat klar für neues Aargauer Einbürgerungsgesetz

Im Kanton Aargau wurde das Einbürgerungsgesetz überarbeitet. Der Grosse Rat hat das Gesetz am Dienstag deutliche gutgeheissen, mit 107 zu 5 Stimmen. Die SVP hatte eine Verschärfung des Gesetzes erreicht.

Wer sich einbürgern lassen will, muss bei der Einreichung des Gesuches mindestens fünf Jahre im Kanton Aargau wohnen - davon ohne Unterbruch drei Jahre in der Gemeinde, wo das Gesuch eingereicht wird. Das beschloss der Grosse Rat auf Antrag der SVP mit 101 zu 12 Stimmen.

Blick in den Grossratssaal
Legende: Aargauer Grosser Rat stimmt für revidiertes Einbürgerungsgesetz. Daniel Desborough

Das Parlament hatte ursprünglich kürzere Aufenthaltsdauern im Gesetzesentwurf verankert. Die SVP wollte jedoch die derzeit geltenden Fristen nicht verkürzen. Nachdem der Grosse Rat dem Antrag zustimmte, gab die SVP-Fraktion ihren Widerstand gegen das Gesetz auf.

Die SVP brachte jedoch nicht alle Anträge durch, die Hürden für den Erhalt des Schweizer Passes zu erhöhen. So lehnte es das Parlament bei der zweiten Beratung des Gesetzes ab, dass die Niederlassungsbewilligung («Ausweis C») eine Voraussetzung für ein Gesuch sein soll.

Gemeindeversammlungen entscheiden weiterhin

Das Gesetz sieht vor, dass die Gemeindeversammlung im Aargau weiterhin über Einbürgerungsgesuche entscheiden wird. Die Gemeindeversammlung wird ein Gesuch nur mit einer Begründung wie «mangelnde Sprachkenntnisse» zurückweisen können.

Den Gemeinden und Städten gibt das Gesetz die Möglichkeit, die Exekutive als zuständig für Einbürgerungen zu erklären. Über die notwendige Änderung der Gemeindeordnung müsste jeweils das Volk entscheiden.

Auf Antrag der CVP beschloss das Parlament mit grosser Mehrheit, dass auch die Gemeinden und nicht einzig der Kanton über Einträge im Strafregister informiert werden. Im Register darf fünf Jahre vor Einreichung des Gesuche keine Verurteilung wegen eines Vergehens eingetragen sein.

Audio
Strengeres Aargauer Einbürgerungsgesetz (Roman Portmann, 12.3.2013)
03:13 min
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 13 Sekunden.

Regierung sieht Verschärfungen

Das Gesetz bringe im Grundsatz keine Vereinfachung, sondern die klaren Regeln führten eher zu Verschärfungen, sagte Justizdirektor Urs Hofmann. Wenn das Gesetz scheitere, so würden im Aargau die Bestimmungen aus den 1990er Jahren gelten und das kantonale Verwaltungsgericht müsse entscheiden.

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