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Grossunterkunft im Aargau Regierung bittet Gemeinden um Hilfe

  • Der Aargauer Regierungsrat passt das Vorgehen bei der Standortsuche für eine Asyl-Grossunterkunft an.
  • Er hat beschlossen, die Gemeinden aktiv in die Standortsuche einzubeziehen
  • Der Regierungsrat ist der Meinung, dass es zu wenig geeignete kantonseigene Liegenschaften und Grundstücke gibt.

Eigentlich wollte der Regierungsrat in einem ersten Schritt ausschliesslich kantonseigene Liegenschaften und Grundstücke evaluieren. Laut Mitteilung vom Mittwoch hat sich aber herausgestellt, dass es zu wenig kantonseigene Grundstücke gibt, welche die Kriterien erfüllen.

Deshalb werden die Gemeinden via Regionalplanungsverbände um Mithilfe gebeten. Sie sollen aus ihrer Sicht geeignete Grundstücke und bestehende Liegenschaften wie ehemalige Heime, Hallen, Hotels oder Spitäler bennen.

Ein Grundstück muss mindestens 3000 Quadratmeter gross sein. Und es muss entweder in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen liegen oder in einer Zone für Wohnen und Gewerbe, die den Bau von dreigeschossigen Objekten erlaubt.

Im Herbst möchte der Regierungsrat dann eine Kurzliste mit zirka vier bis fünf möglichen Grundstücken und Liegenschaften verabschieden. Der definitive Standortentscheid soll Mitte 2019 gefällt werden.

Keine Begeisterung

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Dass die Gemeinden nun nach geeigneten Standorten für eine Grossunterkunft suchen sollen, kommt unterschiedlich an. Für Renate Gautschy, Präsidentin der Gemeindeammänner-Vereinigung, ist dieser Schritt nur logisch. Die Gemeinden müssten Hand für eine Lösung bieten.

Hans-Ruedi Hottiger als Vertreter der Regionalplanungs-Verbänden ist darüber nicht glücklich. Er befürchtet, dass nun jede Gemeinde, die einen guten Vorschlag mache, sofort die Grossunterkunft übernehmen müsse. So werde die Suche nach einem geeigneten Ort kaum mit grossem Eifer vonstatten gehen, so Hottiger.

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