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Aargau Solothurn Happige Niederlage für die Solothurner Gemeinde Erlinsbach

Erlinsbach muss die Pensionskasse des Kantons Solothurn für den Übertritt von 16 Lehrpersonen zur Aargauischen Pensionskasse mit über 2 Millionen Franken entschädigen. Das Bundesgericht hiess eine Klage der Pensionskasse teilweise gut. Dies trifft die Gemeinde unvorbereitet.

Ausgelöst wurde der Rechtsstreit 2008 durch die Fusion der Primarschulen und der Kindergärten der beiden benachbarten Gemeinden Erlinsbach im Kanton Solothurn und Erlinsbach im Kanton Aargau.

Die neue Schule wurde dem aargauischen Recht unterstellt. Als Folge davon überwies die Solothurner Pensionskasse der Aargauer Vorsorgeeinrichtung für die 16 Lehrkräfte Freizügigkeitsleistungen in Höhe von über 3 Millionen Franken.

Happige Forderung

Ein Mann hält mehrere Bündel mit Tausend-Franken-Noten.
Legende: Dicke Post für Erlinsbach. 2,5 Millionen Franken kostet die Solothurner Gemeinde die Niederlage vor Bundesgericht. Keystone

Gleichzeitig verlangte die Solothurner Pensionskasse von der Solothurner Gemeinde Erlinsbach rund 2,5 Millionen Franken. Begründet wurde diese Millionenforderung damit, dass der Austritt der 16 Lehrpersonen eine Teilliquidation darstelle.

Deshalb müsse sich die Gemeinde anteilsmässig am Einkauf des Fehlbetrages und an der Finanzierung der Teuerungszulagen der restlichen Rentner beteiligen. Das Solothurner Versicherungsgericht schmetterte das Begehren der Pensionskasse im November 2012 ab. Das Bundesgericht kam nun aber zu einem anderen Schluss und hiess die Klage der Pensionskasse teilweise gut.

Absehbare Gesetzesreform als Argument

Das Bundesgericht stützt sich bei seinem Entscheid vor allem auf das Teilliquidationsreglement, welches Fälle wie den vorliegenden regelt. Gemäss diesem Reglement liegt eine Teilliquidation vor, wenn mindestens 10 Versicherte einer Organisationseinheit aus der Kasse ausscheiden.

Die Gemeinde hätte ab 2006 wissen müssen, dass sich ein solches Reglement in Arbeit befinde, meint das Bundesgericht. Als unmittelbar Betroffene hätte die Gemeinde die Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens im Auge behalten sollen.

Das Reglement sei im März 2008 in Kraft getreten – zwar nach der Genehmigung der Schulfusion durch die Kantone, aber vor dem eigentlichen Übertritt der 16 Lehrpersonen in die neue Pensionskasse auf Beginn des Schuljahres 2008/2009.

Zinsen bleiben umstritten

Von den 2,5 Millionen Franken, welche die Solothurner Pensionskasse von der Solothurner Gemeinde Erlinsbach verlangt, erachtet das Bundesgericht allerdings nur etwas über 2 Millionen für unbestritten. Die Forderung nach weiteren 500'000 Franken für die Finanzierung der Anpassung der Renten an die Teuerung hingegen lehnte das Bundesgericht ab.

Die Gemeinde in Schockstarre

Aber Erlinsbach muss neben den 2 Millionen Franken noch einen Zins von 5 Prozent für drei Jahre bezahlen. Summa summarum sind das rund 2.5 Millionen Franken. Viel Geld für die 3200-Seelen-Gemeinde. Das jährliche Steueraufkommen beträgt rund 7.5 Millionen Franken.

Rückstellungen hat die Gemeinde in dieser Angelegenheit nicht gemacht. Sie ging davon aus im Recht zu sein. Wie sie den Betrag von 2.5 Millionen Franken nun aufbringt, ist noch völlig unklar. Gemeindepräsident Markus von Arx spricht auf Anfrage von Radio SRF von einer «Katastrophe» für die Gemeinde. Eine Steuererhöhung müsse man jetzt wohl oder übel diskutieren.

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