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Aargau Solothurn Inserat gegen Masseneinwanderung als Propaganda erlaubt

Ein Inserat des Egerkinger Komitee im Vorfeld der Abstimmung über die SVP-Volksinitiative «gegen Masseneinwanderung» hat nicht gegen das Verbot der Rassendiskriminierung verstossen. Die Strafanzeigen von Privatpersonen führten zu keinem Strafverfahren.

Das Inserat des Egerkinger Komitees prognostizierte in einer Grafik, dass im Jahr 2030 eine Million Muslime in der Schweiz leben werde. Das Komitee warnte damit vor einer angeblichen Islamisierung. Es hatte die Anti-Minarett-Initiative lanciert. Präsident des Komitees ist der Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann.

Der Souverän nahm die SVP-Volksinitiative «gegen Masseneinwanderung» am 9. Februar mit einer Ja-Mehrheit von 50,3 Prozent an. 17 Kantone stimmten der Initiative zu.

Solothurner mit Strafanzeige abgeblitzt

Als Privatperson hatte Matthias Bertschinger aus dem Kanton Solothurn Anfang Februar gegen mehrere Mitglieder des Komitees Strafanzeige wegen Verdachts auf Verstoss gegen das Verbot der Rassendiskriminierung eingereicht. Das in verschiedenen Zeitungen erschienene Inserat verletze «nicht nur die Grenzen des guten Geschmacks», sondern erfülle auch den Tatbestand der Rassendiskriminierung, machte der Jurist und Autor eines eigenen Blogs geltend.

Die Strafanzeige hatte er bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eingereicht. Dort ist sie jetzt aber ohne Folgen geblieben, wie die Nachrichtenagentur SDA am Mittwoch vermeldet.

Propaganda laut Aargauer Staatsanwaltschaft erlaubt

Eine andere Person hatte in der gleichen Sache bei der Staatsanwaltschaft Aargau eine Strafanzeige eingereicht. Die Staatsanwaltschaft sah ebenfalls von einer Strafverfolgung ab. Der Entscheid ist bereits rechtskräftig, hiess es auf Anfrage bei der Staatsanwaltschaft.

Audio
Inserat des Egerkinger Komitees ist nicht rassendiskriminierend (30.07.2014)
01:32 min
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Das umstrittene Inserat ist laut Staatsanwaltschaft im Rahmen der politischen Abstimmung konzipiert und veröffentlicht worden. Bei der Informationsvermittlung seien insbesondere Interessenverbände nicht an das Objektivitätskriterium gebunden und dürften Propaganda betreiben. Daher dürften Interessenverbände «Tatsachen tendenziös deuten, plakativ und polemisch sein – solange dies innerhalb der vom Rechts gesetzten Grenzen geschieht».

Das Inserat lege den Fokus auf einen rasanten Zuwachs der muslimischen Wohnbevölkerung in der Zukunft. Aussagen über das Verhältnis von Angehörigen einer Religion zu Andersgläubigen seien zwar problematisch. Es wäre jedoch unverhältnismässig, in das Inserat das Schüren von Ressentiment gegen alle Muslime hinein zu interpretieren, heisst es bei der Staatsanwaltschaft weiter.

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