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Aargau Solothurn Juristen-Pingpong rund um die Solothurner Pensionskasse

Ende September hat das Solothurner Stimmvolk das neue Pensionskassengesetz angenommen. Es regelt, wie das Milliardenloch in der Kasse gestopft werden soll. Die pensionierten Staatsangestellten sind damit nicht einverstanden. Doch wer ist für ihre Beschwerde zuständig?

Ein Richter schlägt mit einem Hammer auf eine Holzplatte
Legende: Das Urteil der Bundesrichter bringt keine Klarheit. Colourbox

Muss die Volksabstimmung über die Solothurner Pensionskasse wiederholt werden? Hat die Abstimmung ein juristisches Nachspiel? Zwar hat der Verband der Pensionierten der Kantonalen Pensionskasse Beschwerde eingereicht. Wer dafür zuständig ist, bleibt aber offen. Auch ein am Freitag veröffentlichtes Bundesgerichtsurteil bringt keine Klärung.

Streit wegen 25 Millionen Franken

Beim Streit geht es um einen Fonds mit insgesamt 138 Millionen Franken. Daraus wurde den Pensionierten bislang die Teuerung auf den Renten ausgeglichen. Weil auch die Pensionierten einen Beitrag zur Sanierung der Pensionskasse leisten sollen, wurde ihnen jetzt allerdings der Teuerungsausgleich gestrichen – der Fonds wird also überflüssig und aufgelöst.

Den Pensionierten steht das Geld aus dem Fonds zu. Den Grossteil der 138 Millionen sollen sie denn auch erhalten. 25 Millionen will der Kanton allerdings behalten und direkt in die Sanierung der Pensionskasse stecken. In den Augen des Pensionierten-Verbands ist dieses Vorgehen eine bundesrechtswidrige Zweckentfremdung des Fonds.

Audio
Was passiert mit dem Geld des Pensionskassen-Fonds? (12.12.2014)
01:19 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 19 Sekunden.

Bundesgericht will nicht

Der Verband hat deshalb zwei Beschwerden eingereicht. Eine bei der kantonalen Stiftungsaufsicht, und eine vorsorglich auch beim Bundesgericht, falls die Stiftungsaufsicht nicht zuständig wäre.

Das Bundesgericht hat nun entschieden. Es tritt auf die Beschwerde gar nicht ein. Vereinfacht gesagt hält das Gericht fest: Der Pensionierten-Verband kann nicht vorsorglich Beschwerde machen. Zuerst solle die Stiftungsaufsicht entscheiden, ob sie zuständig ist oder nicht. Je nach dem könne das Gericht den Fall später dann schon noch näher anschauen.

Jetzt ist die Stiftungsaufsicht dran

Es zeichnet sich also ein Juristen-Pingpong ab. Der Ball liegt jetzt bei der kantonalen Stiftungsaufsicht. Ob sie den Ball annimmt und den Fall näher prüft, oder ob sie sich für nicht zuständig erklärt, ist noch offen. Auf Anfrage von Radio SRF heisst es, das Verfahren sei hängig.

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