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Kampf der Energieverschwendung Neues Aargauer Energiegesetz nimmt Anlauf

Die Regierung präsentiert den Vorschlag zur Umsetzung der Energiestrategie 2050. Für Hauseigentümer gibt es Änderungen.

Heizung und Warmwasserproduktion – dies sind die zentralen Punkte in der Teilrevision des Aargauer Energiegesetzes. Die Aargauer Regierung möchte Energie-Einsparungen im Gebäudebereich mit verschiedenen Massnahmen fördern oder zum Teil auch vorschreiben.

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Weg mit Elektroheizungen: Das neue Aargauer Energiegesetz.
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 06.04.2018.
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 37 Sekunden.

Elektroheizungen müssen ersetzt werden

Künftig sollen zum Beispiel Hauseigentümer bei bestehenden Gebäuden Sanierungsmassnahmen an zentralen Ölheizungen dem Kanton melden müssen. Dann müssen die Eigentümer dafür sorgen, dass nach der Sanierung mindestens 10 Prozent der Wärme aus erneuerbarer Energie produziert werden, was der Kanton dann auch kontrolliert.

Bei Stromheizungen und elektrischen Warmwasserboilern gehen die neuen Vorschriften noch weiter. Hier schreibt das revidierte Gesetz eine Ersatzpflicht vor. Hauseigentümer müssen zentrale Elektroheizungen und -boiler binnen 15 Jahren ersetzen, sonst sind Strafen fällig.

Aufnahme mit Wärmebildkamera
Legende: Im Gebäudebereich werden rund 50 Prozent der gesamten Schweizer Energie gebraucht. Keystone

Auf zum Null-Energie-Haus

Nicht nur bei bestehenden Liegenschaften schreibt das revidierte Aargauer Energiegesetz Neuerungen vor, auch bei Neubauten soll Energie gespart werden. So sollen Neubauten quasi ohne Energie von aussen auskommen. Dazu brauche es einerseits gute Wärmedämmung und Isolation, schreibt der Kanton.

Andererseits muss ein Teil der benötigten Energie künftig im oder am Gebäude produziert werden, verlangt das neue Gesetz. In Frage kommen dafür zum Beispiel Photovoltaikanlagen oder auch Wärmepumpen.

Pragmatisch und wirtschaftlich

Die neuen Vorschriften dürften noch zu Reden geben. Vor allem die Ersatzpflichten für Elektroheizungen und Boiler waren in anderen Kantonen schon umstritten, von unerlaubten Eingriffen in Privateigentum war die Rede. Bei der zuständige kantonalen Stelle heisst es, die Revision sei pragmatisch.

Man schlage Änderungen vor, die für Hauseigentümer auch wirtschaftlich Sinn machen. Zum Beispiel sänken die Betriebskosten einer Liegenschaft beträchtlich, wenn man im Energiebereich spare. Ausserdem würden die Übergangsfrist von 15 Jahren dafür sorgen, dass ohnehin viele Anlagen bis dann an ihre Altersgrenzen kommen und ein Ersatz sowieso angezeigt wäre.

Die Energiestrategie 2050

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  • Im Mai 2017 hat das Schweizer Stimmvolk Ja gesagt zur Energiestrategie 2050 des Bundes.
  • Diese möchte Energie effizienter nutzen, die erneuerbaren Energien ausbauen und Grossprojekte im Energiebereich schneller realiserbar machen.
  • Für die Massnahmen im Gebäudebereich, wo rund 50 Prozent der Schweizer Energie gebraucht werden, sind in erster Linie die Kanton zuständig.
  • Die kantonalen Energiedirektoren haben sich dazu auf «Mustervorschriften im Energiebereich» geeinigt, damit eine gewisse Einheitlichkeit besteht.
  • In den kantonalen Energiegesetzen finden nun grösstenteils diese Mustervorschriften Anwendung.

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