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Aargau Solothurn Kanton Aargau kämpft gegen die Beschränkung des Fahrkostenabzugs

Die Aargauer Pendler sollen nicht «abgezockt» werden, verlangt die SVP am Dienstagvormittag im Grossen Rat. Sie hat sich gegen die geplante Beschränkung des Fahrtkostenabzugs bei der Bundessteuer eingesetzt, zusammen mit der FDP. Mit Erfolg: Der Kanton Aargau arbeitet nun eine Standesinitiative aus.

Der Kanton Aargau wehrt sich gegen den Bund: Dieser will den Fahrkostenabzug bei den Bundessteuern auf 3000 Franken beschränken. Der Aargau arbeitet nun eine Standesinitiative aus. Das hat der Grosse Rat am Dienstag nach mit 71 zu 62 Stimmen beschlossen. Auslöser war die SVP, die FDP unterstützte die Forderung.

SVP sieht eine «indirekte Steuererhöhung»

Blick in den Mittelgang eines Zugswaggons der SBB.
Legende: Laut Bund könnten Pendler künftig nur noch 3000 Franken bei den Bundessteuern abziehen. Der Aargau will dagegen kämpfen. Keystone

Der Grosse Rat stellte sich in der Debatte hinter die Forderung der SVP nach einer Standesinitiative zum «Verzicht auf Abzockerei der Aargauer Pendler». Bei der geplanten Beschränkung durch den Bund handle es sich um eine «indirekte Steuererhöhung», erklärte SVP-Grossrat Martin Keller.

Der Aargau sei ein Kanton der Regionen. Der Druck auf die Zentren werde künftig steigen. Der Bund will zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur (Fabi) den Fahrkostenabzug bei den Bundessteuern auf 3000 Franken beschränken. Der Bund erhofft sich davon Mehreinnahmen von 200 Millionen Franken.

FDP befürchtet «deutliche Verschlechterung»

Auch die FDP sprach sich im Grossen Rat für die Ausarbeitung der Standesinitiative aus. Die geplante Beschränkung des Steuerabzuges führe zu einer «deutlichen Verschlechterung». Die Parteien CVP, SP, EVP, die Grünen sowie Grünliberalen lehnten die Forderung ab. Jemand müsse den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bezahlen, hiess es. Eine Standesinitiative habe «in Bern keine Chance».

Audio
Aargauer SVP spricht von «Abzockerei von Pendlern» (27.08.2013)
01:20 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 20 Sekunden.

Die zuständige Kommission des Grossen Rates hat nun drei Monate Zeit, um einen ausformulierten Entwurf für die entsprechende Standesinitiative vorzulegen. Danach wird das Parlament entscheiden, ob die Standesinitiative bei den eidgenössischen Räte eingereicht wird.

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