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Kanton Solothurn Das Velo kommt nicht in die Kantonsverfassung

Niederlage für den VCS Solothurn: Der Langsamverkehr werde genügend gefördert, findet das Kantonsparlament. Er müsse nicht speziell in der Verfassung erwähnt werden.

Das wollte der VCS: Der Solothurner Verkehrsclub verlangte, dass der Velo- und Fussverkehr neben dem öffentlichen Verkehr in der Kantonsverfassung namentlich erwähnt und besser gefördert wird.

Velo
Legende: Keystone

So entschied das Parlament: Die Mehrheit war am Mittwoch der Meinung, die Förderung des Velo- und Fussverkehrs gehöre nicht in die kantonale Verfassung. Im Rahmen der Agglomerationsprogramme werde der Langsamverkehr zudem bereits heute genügend gefördert. Das Resultat fiel mit 30 zu 60 Stimmen deutlich aus.

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Velos kommen nicht in Solothurner Verfassung
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 07.11.2018.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 17 Sekunden.

Darüber stimmte das Parlament ab: Der VCS hatte einen sogenannten Volksauftrag eingereicht. 100 Unterschriften sind nötig, damit sich das Parlament in Solothurn mit einem Volksauftrag befassen muss. Der VCS hatte 400 Unterschriften gesammelt.

Das gilt auf nationaler Ebene: Im September 2018 hat sich das Schweizer Stimmvolk dafür ausgesprochen, das Velo in der Verfassung zu verankern. Mit 74 Prozent wurde ein Veloartikel angenommen. Das bedeutet Rückenwind für den Ausbau von Velowegnetzen.

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